DSGVO-Konformitätsquote bleibt niedrig

Mehr als die Hälfte aller befragten Unternehmen konnten Datenzugriffs- und Datenportierungsanfragen nicht innerhalb des in der DSGVO vorgesehenen einmonatigen Zeitraums bearbeiten, so eine Studie von Talend. [...]

Eine wesentliche Erkenntnis der neuen Studie ist der Mangel an Automationsmöglichkeiten bei der Antragsbearbeitung. (c) Edler von Rabenstein - Fotolia
Eine wesentliche Erkenntnis der neuen Studie ist der Mangel an Automationsmöglichkeiten bei der Antragsbearbeitung. (c) Edler von Rabenstein - Fotolia

58 Prozent aller global befragten Unternehmen gelingt es nicht, Anträge von Einzelpersonen, die auf Grundlage der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) eine Kopie ihrer persönlichen Daten angefordert haben, innerhalb der in der Verordnung festgelegten Frist von einem Monat zu bearbeiten. Dies zeigt eine aktuelle Studie von Talend, einem Anbieter von Lösungen für Cloud-Integration und Datenintegrität.

Im September 2018 veröffentlichte Talend die Ergebnisse seiner ersten DSGVO-Vergleichsstudie. Mit dieser Studie sollte die Fähigkeit von Unternehmen bewertet werden, die Zugangs- und Portabilitätsanforderungen der EU-Verordnung einzuhalten. 70 Prozent der untersuchten Unternehmen waren damals nicht in der Lage, Daten einer betroffenen Person innerhalb eines Monats zur Verfügung zu stellen. Ein Jahr später befragte Talend erneut diejenigen Unternehmen, die im ersten Benchmark die DSGVO-Vorgaben nicht einhalten konnten. Gleichzeitig wurden auch neue Unternehmen aus der Zielgruppe befragt. Zwar erhöhte sich der Gesamtanteil derjenigen Unternehmen, die eine Einhaltung der Vorschriften vermeldeten, auf 42 Prozent, dennoch bleibt die Quote 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung vergleichsweise niedrig.

„Diese neuen Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Zugangsrechte für betroffene Personen für die meisten Unternehmen immer noch eine Achillesferse sind“, so Jean-Michel Franco, Senior Director of Data Governance Products bei Talend. „Zur vollständigen DSGVO-Konformität ist es notwendig zu wissen, wo sich die Daten befinden und wie und von wem sie verarbeitet werden. Ferner ist sicherzustellen, dass die Daten vertrauenswürdig sind. Angesichts der Tatsache, dass in Kürze eine ganze Reihe von Datenschutzverordnungen in den USA (California Consumer Privacy Act, Januar 2020), im APAC-Raum (PDPA in Thailand, Mai 2020) und in Lateinamerika (LGPD in Brasilien, August 2020) in Kraft treten, werden die Unternehmen jetzt eine Transformation im Bereich Data Governance einleiten müssen, die eine 360-Grad-Sicht auf den Kunden ermöglicht und es den für den Datenschutz Verantwortlichen erlaubt, Datenverarbeitung und -bereitstellung stärker zu automatisieren. Die Unternehmen werden mehr tun müssen, um das Vertrauen betroffener Personen zurückzugewinnen. Gleichzeitig müssen sie sich der Tatsache bewusst sein, dass ihnen bei Nichteinhaltung der Verordnungen und insbesondere infolge von Sammelklagen sehr hohe Bußgelder und erhebliche Reputationsschäden drohen – beides Faktoren, die verheerende Folgen für ein Unternehmen haben können.“ Die Vergleichsstudie hat die folgenden Erkenntnisse gebracht:

Öffentlicher Sektor sowie Medien- und Telekommunikationsbranche tun sich schwer mit der Antragsbearbeitung

Die Untersuchung hat gezeigt, dass nur 29 Prozent der befragten staatlichen Organisationen angeforderte Daten innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat bereitstellen konnten. Da Daten und neue Technologien – zum Beispiel Gesichtserkennung oder künstliche Intelligenz – im öffentlichen Sektor immer häufiger zur Verbesserung der Servicequalität für den Bürger eingesetzt werden, ist eine stärkere Integration der Data Governance ein Muss für 2020 und darüber hinaus. Gleiches konnte auch bei Unternehmen der Medien- und Telekommunikationsbranche beobachtet werden: Hier konnten lediglich 32 Prozent der befragten Unternehmen, die richtigen Daten fristgerecht zur Verfügung stellen.

Handel, Finanzbranche, Reise-, Transport- und Gastgewerbe erzielen kaum die Durchschnittsquote

Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte der Handel seine Erfolgsquote: Immerhin 46 Prozent der Unternehmen aus dieser Branche konnten Anträge innerhalb der einmonatigen Frist vollständig und korrekt bearbeiten. Ein beträchtlicher Anteil der Unternehmen in dieser Branche verfolgt seit einiger Zeit einen kundenorientierten Ansatz, um die Leistungsqualität ebenso wie interne Prozesse zu optimieren. Die gleiche Situation ist bei Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereich sowie in der Reise-, Transport- und Gastronomiebranche festzustellen. Letztgenannte erzielten hierbei die beste Leistung, denn diese Branche stellt einen Anteil von 38 Prozent an denjenigen Unternehmen, die in der Lage sind, Daten innerhalb von weniger als 16 Tagen zur Verfügung zu stellen.

Größtes Erfolgshindernis: die fehlende Automation

Eine wesentliche Erkenntnis der neuen Studie ist der Mangel an Automationsmöglichkeiten bei der Antragsbearbeitung. Einer der Hauptgründe für die mangelnde DSGVO-Konformität der Unternehmen war das Fehlen einer konsolidierten Datenansicht und eindeutiger interner Datenbesitzverhältnisse. In der Finanzdienstleistungsbranche beispielsweise schließen Kunden häufig mehrere Verträge mit demselben Unternehmen ab. Diese Verträge sind oft auf verschiedene Speicherorte verteilt, was den Abruf aller notwendigen Informationen erschwert. Die Bearbeitung der Anträge erfordert somit sehr viel manuelle Tätigkeiten und häufig sind auch fachliche Mitarbeiter einzubeziehen, beispielsweise im Falle einer Versicherung den Kundenbetreuer. Darüber hinaus kann die Bearbeitung von Datenabrufanträgen nach der DSGVO sehr kostspielig sein: Laut einer aktuellen Studie des Marktanalysten Gartner geben Unternehmen „im Schnitt mehr als 1.400 US-Dollar für die Bearbeitung eines einzigen derartigen Antrags aus“ (Quelle: Gartner Report: 5 Areas Where AI Will Turbocharge Privacy Readiness, von Bart Willemsen, 20. August 2019).

Identitätsnachweis und Antragsverfahren müssen verbessert werden

Die Befragung ergab auch das Fehlen einer Überprüfung der Identität des Antragstellers im Rahmen des Antragsvorgangs. Insgesamt fragten nur 20 Prozent der Unternehmen nach einem Identitätsnachweis. Darüber hinaus verwenden nur sehr wenige der Organisationen, die einen derartigen Nachweis verlangen, eine Möglichkeit der sicheren Online-Übermittlung von Ausweisdokumenten. Stattdessen wurden in den meisten Fällen Ausweiskopien per E-Mail angefordert. Der Antragsvorgang ist auch aufgrund weiterer Schwierigkeiten aufwändig. Zu den häufig genannten Problemen gehören das Feststellen der korrekten E-Mail-Adresse für den Versand der Dokumente und das weitere Nachfragen per E-Mail, weil die Daten unvollständig sind oder Dateien nicht geöffnet werden können.


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