E-Business-Unternehmen: Defizite bei Informationspflicht

Die WIFI Wien Unternehmensberatung bietet als Service für E-Business-Unternehmen einen ECG- und Webshop-Check. Die Erkenntnisse aus den Beratungen wurden als Studie veröffentlicht. [...]

Laut Statistik-Austria verkauft fast jedes fünfte heimische Unternehmen Waren und Dienstleistungen auch über das Internet. Die WIFI Wien Unternehmensberatung bietet seit 2005 einen kostenlosen  ECG- und Webshop-Check für Wiener EPU und KMU an, die im E-Business tätig sind. Die Daten aus rund 1.000 durchgeführten geförderten Checks wurden zu einer Studie zusammengefasst. Diese zeigt Defizite bei der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht und Datenschutzbestimmungen auf. Auch die Vertrags-, Rücktritts und Lieferbedingungen sind nur zu 26,3 Prozent vollständig gesetzeskonform abgedeckt. Die Produkt- und Leistungsbeschreibung führen bereits 52,6 Prozent der untersuchten Webshops vollständig an.

Der ECG-Check richtet sich an alle Unternehmen, die ihre Website ausschließlich zur Präsentation ihrer Produkte und Dienstleistungen benutzen. Für diese gelten die Informationspflichten im Sinne der Anbieteridentifizierung („Impressum“) sowie des Datenschutzes. Der Webshop-Check wurde an die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Online-Handel angepasst und steht den Unternehmen zur Verfügung, die ihre Produkte und Leistungen auch online verkaufen. Durch eine Förderung der Wirtschaftskammer Wien, ist dieser Service kostenlos für EPU und KMU. Der Check wird online abgewickelt. Die Unternehmen erhalten innerhalb von zwei Wochen eine Auswertung. „Bei der Entwicklung des Beratungsprodukts haben wir spezielles Augenmerk auf die Erfordernisse des Medium Internet gelegt. Die Abwicklung beider Checks erfolgt online mittels einheitlicher Checklisten, die ständig an aktuelle rechtliche Erfordernisse angepasst werden“, sagt der Leiter der WIFI Wien Unternehmensberatung Alois Frank.  

Die Kriterien des ECG- bzw. Webshop-Checks werden vom WIFI Wien in Zusammenarbeit mit den Projektpartnern mysterysurfer.at und dem österreichischen E-Commerce-Gütezeichen abgestimmt. Bei der Überprüfung werden speziell geschulte Berater aus dem Expertenpool der Unternehmensberatung des WIFI Wien eingesetzt. Die übersichtliche Gestaltung der Checklisten ermöglicht allen Teilnehmern die sofortige Ergänzung der fehlenden Kriterien auf der eigenen Website. „Es werden nicht nur Defizite aufgedeckt, sondern auch Beispiele und Mustertexte für die korrekte Darstellung bereitgestellt“, ergänzt Frank.

2012 haben 21,9 Prozent der getesteten Websites bzw. Webshops die gesetzlich erforderlichen Informationen für eine vollständige Anbieteridentifizierung erfüllt. Im Vergleich waren es 2005 nur sieben Prozent. Die Datenschutzerfordernisse wurden 2012 von 21,9 Prozent der beratenen Unternehmen erfüllt (2005: 1,0 Prozent, 2006: 1,0 Prozent, 2007: 1,0 Prozent, 2008: 3,8 Prozent, 2009: 11,9 Prozent, 2010: 9,8 Prozent, 2011: 17,5 Prozent). „Im langjährigen Vergleich besteht in diesem Bereich deutlicher Optimierungsbedarf“, so Frank. Bei 26,3 Prozent der Webshops waren die allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) vollständig und gesetzeskonform dargestellt.

Lieferbedingungen bzw. Lieferfristen, wurden 2012 in 68,4 Prozent der Webshops angegeben. 2010 wurde dieses Kriterium bei allen getesteten Unternehmenswebsites ausreichend erfüllt. „Hier gilt also wieder Aufholbedarf, was für die Unternehmen sicher auch zu einer steigenden Kundenzufriedenheit beitragen kann“, weiß Frank. Die Beschreibung von angebotenen Produkten bzw. Leistungen, einschließlich Garantie- bzw. Gewährleistungsbedingungen, wurden  auf 52,6 Prozent vollständig dargestellt und die Preisauszeichnung sogar bei 70,6 Prozent. Die Angabe von Zahlungsbedingungen sowie die Implementierung ausreichender Sicherheit der angebotenen Zahlungssysteme (z.B. Verschlüsselung der übertragenen Daten) erfolgte 2012 bei 89,5 Prozent der untersuchten Webshops.

Die Studie kann als PDF heruntergeladen werden. (pi)


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