Am 1. Juli 2016 trat die eIDAS-Verordnung in Kraft. Sie regelt ab sofort europaweit elektronische Vertrauensdienste, unter anderem den Umgang mit digitalen Signaturen wie zum Beispiel der österreichischen Handy-Signatur. Verbesserungen bringt die neue Gesetzesnovelle vor allem für Konsumenten. [...]
Seit 1. Juli 2016 gilt die „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ (eIDAS) in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten. Damit wurde erstmals eine europaweit gemeinsame Basis für die sichere und reibungslose Interaktion zwischen Bürgern, Verwaltung und Wirtschaft geschaffen. Geregelt wird nun etwa die gegenseitige Anerkennung national etablierter elektronischer Signatur- und Identifikationsmethoden, wie beispielsweise in Österreich der Handy-Signatur. Vertrauensdiensteanbieter, wie in diesem Fall A-Trust, werden zur sorgfältigen Verwahrung von Daten verpflichtet, sodass Nutzer der elektronischen Signatur von mehr Sicherheit profitieren sollen.
Das kostenlose Handy-Signatur Konto-oder die Business-Variante „eTresor“ bietet die Möglichkeit, wichtige digitalisierte Dokumente, wie Reisepass- oder Führerschein-Kopien, Flugtickets oder Mietautoverträge, sicher zu verwahren. Vor allem im Urlaub ist ein Verlust von Reisedokumenten besonders heikel. Die Möglichkeit, jederzeit auf den eigenen sicheren „Datensafe“ zugreifen zu können, schafft hier Abhilfe. Das Handy-Signatur-Konto wird von A-Trust allen Handy-Signatur-Nutzer – diesen Februar waren das immerhin 600.000 Personen in Österreich – kostenfrei zur Verfügung gestellt und ist laut dem Anbieter in puncto Sicherheit am aktuellsten Stand der Technik. Für ein einfacheres mobiles Handling gibt es das Handy-Signatur-Konto auch seit Kurzem als App. Die von A-Trust entwickelte Lösung ermöglicht Usern per „speed-sign“-Verfahren nicht nur eine sichere, eindeutige Authentifizierung, sondern auch ein noch schnelleres elektronisches Signieren. (pi/rnf)
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