Elektronische Rechnung wird Papierrechnung gleichgestellt

Ab 1. Jänner 2013 kommt es auch in Österreich zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung: Spätestens dann müssen laut einer EU-Richtlinie elektronische und Papierrechnung rechtlich gleichgestellt sein. Die entsprechende Regierungsvorlage wurde am 13. November durch den Nationalrat beschlossen. [...]

Laut Wirtschaftskammer soll die elektronische Rechnung damit weiter verbreitet werden. Ebenfalls ab 1. Jänner 2013 können auch Rechnungen an Dienststellen des Bundes in elektronischer Form erfolgen. Ein entsprechender Pilotversuch läuft unter www.erb.gv.at.
Bei der so genannten „E-Rechnung an den Bund“ können strukturierte Rechnungen (E-Rechnungen) elektronisch an Bundesdienststellen eingebracht werden. Der Bund akzeptiert dabei ausschließlich strukturierte Rechnungen im österreichischen XML-Format „ebInterface“ (www.ebinterface.at) oder im UBL-Format der EU (PEPPOL e-Rechnung, www.peppol.eu).
Unternehmen, die E-Rechnungen an den Bund nutzen wollen, müssen sich laut Wirtschaftskammer am Unternehmensserviceportal (USP, www.usp.gv.at) anmelden und können dort elektronische Rechnungen entweder mittels Formularservice, über Upload oder unter Nutzung eines Webservices einbringen. Ab 2014 wird der Bund dann Rechnungen ausschließlich nur mehr elektronisch akzeptieren.

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