Ab 9. Dezember erhalten öffentliche Spitäler in der Steiermark und in Wien Zugriff auf die Elektronische Gesundheitsakte. [...]
Die elektronische Gesundheitsakte ELGA ist ein Informationssystem, das verschiedene Befunde, Medikamentenverschreibungen usw. vernetzt. Jedes Röntgen, jeder Entlassungsbrief ist darin gespeihert und kann vom behandelnden Arzt abgerufen werden, um sich ein Gesamtbild über den Gesundheitszustand des Patienten zu machen. Außerdem soll mit ELGA vermieden werden, dass Patienten zu Untersuchungen geschickt werden, die bereits durchgeführt wurden. Apotheker sollen verhindern können, dass Medikamente eingenommen werden, die sich nicht miteinander vertragen.
„Mit der elektronischen Gesundheitsakte ELGA haben die Patientinnen und Patienten einige Vorteile: Sie ersparen sich doppelt durchgeführte Untersuchungen, etwa in Röntgenlabors, und sie sind besser davor geschützt, Medikamente verschrieben zu bekommen, die sich nicht miteinander vertragen. Für Ärztinnen und Ärzte wird es leichter, über die richtige Behandlung zu entscheiden“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB.
Nur Berechtigte sollen Zugriff auf die Informationen erhalten. Auf der einen Seite können die Patienten auf ihre eigenen Befunde zugreifen; auf der anderen Seite Ärzte, Spitäler, Pflegeeinrichtungen und Apotheken, aber immer nur für einen bestimmten Zeitraum und mit Zustimmung des PatientIn. Arbeitgeber, Behörden, Betriebsärzte, Amtsärzte und Ärzte von Versicherungen sollen auf jeden Fall keinen Zugriff erhalten.
Der Zugriff auf ELGA ist nur mit Stecken der e-Card möglich, außerdem wird jeder einzelne Zugriff protokolliert. Jeder Patient kann überprüfen, wer seine Daten abgerufen hat. Schon der Zugriffsversuch einer nicht befugten Person wird streng bestraft (Verwaltungsstrafe bis 10.000 Euro, auch Freiheitsstrafe möglich).
Ab 9. Dezember erhalten öffentliche Spitäler in der Steiermark und in Wien Zugriff auf ELGA. Dann folgen die Krankenhäuser in Niederösterreich und Kärnten sowie jene der Sozialversicherung (vor allem die Unfallkrankenhäuser der AUVA). Zug um Zug sollen 2016 alle öffentlichen Spitäler mit ELGA arbeiten. Ab Mitte 2016 sollen dann Vertragsärzte, Gruppenpraxen, selbstständige Ambulatorien sowie Apotheken ELGA nutzen können. Verpflichtend wird ELGA für die niedergelassenen Ärzte ab Mitte 2017. (pi/rnf)
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