Die im Vorfeld vieldiskutierte elektronische Gesundheitsakte ELGA ist jetzt - wenn auch vorerst nur eingeschränkt - online. [...]
Jahrelang wurde über die elektronische Gesundheitsakte ELGA diskutiert und gestritten. Während Befürworter in ihr einen wichtigen Schritt in der Reformierung und Modernisierung des Gesundheitswesens sehen, warnen Datenschützer vor einem möglichen „Datensicherheits-GAU“ oder – wie zuletzt die ARGE Daten – vor „verfassungswidrigen Verordnungen“.
Wie dem auch sei: Heute meldete die ELGA GmbH, dass das ELGA-Portal auf https://www.gesundheit.gv.at ab sofort als „moderne und sichere Infrastruktur allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung“ steht. Zunächst besteht für die Nutzer jedoch nur die Möglichkeit, ihre ELGA-Teilnahmerechte wahrnehmen, also über ihre (Nicht-)Teilnahme zu entscheiden. Für den gesicherten Einstieg wird eine gültige Bürgerkarte oder Handysignatur benötigt. Ab Herbst 2014 sollen die ELGA-Funktionen „e-Befunde“ und in der Folge „e-Medikation“ für die Bürger selbst sowie ihre behandelnden und betreuenden Gesundheitsdiensteanbieter nutzbar werden.
Wer an ELGA nicht teilnehmen möchte, kann nicht nur elektronisch, sondern auch schriftlich einen gänzlichen oder teilweisen Widerspruch („opt out“) bekannt geben. Zumindest auf elektronischem Wege soll das heute noch nicht ganz funktioniert haben, wie der ohnehin bereits sehr ELGA-kritische Österreichische Hausärzteverband gemeldet hat. „Nach kompliziert konzipierten, aber fehlerfrei durchgeführten Schritten auf der Homepage www.gesundheit.gv.at brachten Bürgerinnen und Bürger nur die Fehlermeldung EBP040001 hervor“, so der Verband heute in einer Aussendung. Dahinter vermutet der Österreichische Hausärzteverband allerdings keinen Softwarefehler, sondern Absicht. „Es ist nicht anzunehmen, dass ein Team hochspezialisierter IT-Fachleute an einer seit Monaten terminisierten Aufgabe scheitert, die ein Fachhochschüler im ersten Semester seines Studiums zu bewältigen im Stande wäre. Vielmehr scheint es die Absicht zu sein, den Weg zu einem zugesicherten Recht für ELGA-skeptische Bürgerinnen und Bürger möglichst hindernisreich zu gestalten“, ätzt der Hausärzteverband in einer Aussendung. (rnf)
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