Enisa zweifelt am „Recht auf Vergessenwerden“

Die EU-Agentur für Informationssicherheit (Enisa) sieht erhebliche Hindernisse beim, von der EU-Datenschutzreform, geplanten "Recht auf Vergessenwerden" im Internet. [...]

„Eine rein technische Lösung zur Umsetzung des Rechts im Internet ist unmöglich“, heißt es in einem dazu erstellten Bericht der, 2004 gegründeten und auf Kreta beheimateten, Enisa. Von zentraler Bedeutung sei aber „eine einheitliche Herangehensweise, um das fundamentale Recht auf den Schutz persönlicher Daten zu sichern“, erklärte Enisa-Geschäftsführer Udo Helmbrecht zur Vorstellung des Berichts, der in der Nacht zum Dienstag veröffentlicht wurde. Die EU-Datenschutzreform sei hierfür „ein entscheidender Schritt“.
Die EU-Kommission hatte Anfang 2012 die Datenschutzreform vorgeschlagen, um bestehende EU-Regeln aus dem Jahr 1995 an die digitale Ära anzupassen. Ein „Recht auf Vergessenwerden“ („Right to be forgotten“) im Internet ist zentraler Bestandteil des Reformvorhabens. Künftig sollen Bürger unter anderem die Möglichkeit haben, ihre Kundendaten komplett löschen zu lassen – zum Beispiel nach dem Auflösen ihres Kontos bei Sozialen Netzwerken. Damit sollen Verbraucherrechte im Internet gestärkt werden. Aus der IT-Branche gab es Kritik, weil Wettbewerbsnachteile befürchtet werden.
Als pragmatische Lösung schlugen die Enisa-Autoren vor, dass die EU-Staaten von Suchmaschinen-Betreibern verlangen, für das „Vergessen“ vorgesehene Daten herauszufiltern und nicht mehr anzuzeigen. Dadurch wären diese Informationen zwar weiter im Web vorhanden, aber schwieriger zu finden.


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