EU bescheinigt: Gleichwertiger Datenschutz trotz Brexit

Der Brexit wurde am 31. Januar 2021 vollzogen. Der Austausch von personenbezogenen Daten zwischen EU-Staaten und Großbritannien soll laut der EU-Kommission dennoch weiterhin bedenkenlos möglich sein. Dafür arbeite man derzeit an einem geeigneten Verfahren. [...]

Damit die Daten ab Juli weiter ungehindert fließen können, müssen die EU-Staaten der Empfehlung der EU-Kommission noch zustimmen (c) pixabay.com

Datenschutz nach Brexit: Persönliche Daten sollen auch nach dem britischen Ausscheiden aus der Europäischen Union weiter problemlos zwischen der EU und Großbritannien fließen können. Die EU-Kommission bescheinigte dem Vereinigten Königreich am Freitag gleichwertige Datenschutzstandards. Deshalb leitete die Brüsseler Behörde ein Verfahren ein, damit die Daten auch künftig fließen können. Bis Ende Juni gilt noch eine Übergangsphase.

„Die Sicherstellung eines freien und sicheren Verkehrs personenbezogener Daten ist von wesentlicher Bedeutung für die Unternehmen und die Bürger auf beiden Seiten des Ärmelkanals“, sagte EU-Kommissionsvize Vera Jourova. Großbritannien habe zwar die EU verlassen, aber nicht die europäische Datenschutzfamilie.

Damit die Daten ab Juli weiter ungehindert fließen können, müssen die EU-Staaten der Empfehlung der EU-Kommission noch zustimmen. Zuvor wird eine Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses eingeholt. Nach vier Jahren soll das Datenschutzniveau in Großbritannien erneut überprüft werden.

Deutsche Wirtschaft reagiert erleichtert auf EU-Entscheidung

Die deutsche Wirtschaft reagierte erleichtert auf die Entscheidung der EU-Kommission: Damit gehe sie einen „essenziellen Schritt auf europäische Unternehmen zu, um den wirtschaftlichen Datentransfer und Handel über den Kanal hinweg zu erleichtern“, sagte Iris Plöger aus der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Dies schaffe „dringend notwendige Rechtssicherheit für Unternehmen“. Auch Susanne Dehmel aus der Bitkom-Geschäftsleitung begrüßte den Schritt der EU-Kommission. „Wir hoffen, dass die Prüfung nun zeitnah abgeschlossen wird und eine weitere Zitterpartie vermieden werden kann.“

Ähnliche Beschlüsse hat die EU auch mit Blick auf andere Länder wie Argentinien, Japan, die Schweiz oder Neuseeland getroffen. Diesmal ist die Lage jedoch anders, weil in Großbritannien bis vor kurzem noch die EU-Datenschutzregeln galten, das Land nun aber nicht mehr darunter fällt. Aus Sicht der EU-Kommission besteht die Gefahr, dass London in den kommenden Jahren vom gemeinsamen Standard abweicht. Deshalb gebe es strenge Überwachungs- und Überprüfungsverfahren sowie die Möglichkeit zur Aussetzung oder Aufhebung derartiger Beschlüsse, sagte Jourova. EU-Justizkommissar Dider Reynders verwies darauf, dass der Datenfluss auch für eine wirksame Zusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität wichtig ist.


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