EU-Gesetzesentwurf für einheitliches Handy-Ladegerät

Wozu sich die meisten Hersteller – aber nicht alle – schon bekannt haben, soll nun mittels Gesetz verpflichtend werden: Ein einheitlicher Standard für Handy-Ladegeräte um unnötigen Abfall zu verringern, Kosten zu senken und die Nutzung zu vereinfachen. [...]

Alle in der EU angebotenen Mobiltelefone sollten mit einem gemeinsamen Ladegerät kompatibel sein, um unnötigen Abfall zu verringern, Kosten zu senken und die Nutzung zu vereinfachen. So steht es in einem Gesetzentwurf zur Neufassung der Vorschriften für Funkanlagen, den das EU-Parlament am Donnerstag verabschiedet hat. Der Entwurf wurde bereits vorab mit dem Rat vereinbart.

Der Richtlinienentwurf bezieht sich jedoch nicht nur auf Handys, sondern legt harmonisierte Rechtsvorschriften für die Vermarktung von Funkanlagen fest, die unter anderem für eben für Mobiltelefone, aber auch für Funk-Zentralverriegelungen bei Fahrzeugen und Modems gelten. Die Vorschriften zielen darauf ab, mit der zunehmenden Anzahl und Vielfalt von Funkanlagen Schritt zu halten, gegenseitige Störungen auszuschließen und sicherzustellen, dass grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt werden.

Es wird nun jedoch Aufgabe der Kommission sein, zu entscheiden, welche Arten von Funkanlagen mit einheitlichen Ladegeräten kompatibel sein müssen, so der Text. Die Wahrscheinlichkeit, dass Handys dazugehören werden, ist aber sehr hoch.

Der Gesetzentwurf wurde mit  einer deutlichen Mehrheit von 550 Stimmen angenommen, bei 12 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen. Er muss allerdings noch formal vom Rat verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die Hersteller haben dann noch ein weiteres Jahr Zeit, sich auf die verbindliche Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten.

Zuvor haben sich die Hersteller schon freiwillig zu einem einheitlichen Standard bekannt, dabei hat Micro-USB das Rennen gemacht. Einige Hersteller, allen voran Apple, kochen aber weitehin ihr eigenes Süppchen. Damit wäre Schluss, wenn das neue Gesetz tatsächlich in Kraft tritt – was letztendlich nicht vor 2017 der Fall sein wird. (rnf)


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