Der US-Techkonzern und iPhone-Hersteller Apple hat von der EU-Kommission das OK für die Übernahme des in London ansässigen Musikerkennungsdienstes Shazam erhalten. [...]
Damit ist der Deal, der bereits Ende vergangenen Jahres über die Bühne gegangen ist, rechtens. Die EU-Wettbewerbshüter hatten damals ihre Bedenken in Hinblick auf eine mögliche Wettbewerbsverzerrung angemeldet. Eine eingehende Prüfung habe diese jedoch ausräumen können, heißt es aus Brüssel.
Knackpunkt Kundendaten
Wie die EU-Kommission mitteilt, seien vom Zusammenschluss von Apple und Shazam keine nachteiligen Auswirkungen auf die Konkurrenz, den Markt und damit die Konsumenten in den Mitgliedsstaaten zu erwarten. Konkret haben die Brüsseler Beamten untersucht, ob Apple durch den Deal Zugang zu besonders schützenswerten Kundendaten seiner Rivalen auf dem Streaming-Sektor bekommen und diese Informationen womöglich gezielt nutzen würde, um Verbraucher in gezielter Weise abzuwerben.
Doch jetzt scheint für die Politik klar: Die Amerikaner können rivalisierende Streaming-Anbieter nicht durch den Zugang zu Kundendaten vom Markt ausschließen. Auch ist es aus Sicht der EU-Kommission für Apple mit dem Deal nicht möglich, durch eine Beschränkung des Zugangs zu Shazam Anbieter vom Markt fernzuhalten. Kurzum verschaffe die Verbindung von Nutzer-Datensätzen von Shazam und Apple dem jetzt bewilligten Zusammenschluss beider Unternehmen auf seinen Märkten keinen einzigartigen Vorteil.
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