Die Europäische Kommission begrüßt, dass der EU-Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten die Bemühungen der Kommission, die Daten des öffentlichen Sektors für die Weiterverwendung zu öffnen, gebilligt hat. [...]
Sobald die Überarbeitung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors aus dem Jahr 2003 vollständig in einzelstaatliches Recht umgesetzt ist, sollen alle allgemein zugänglichen Daten (d. h. keine personenbezogenen Daten) des öffentlichen Sektors zur Weiterverwendung freigegeben werden. Entwickler, Programmierer, Unternehmer und Bürger sollen Daten des öffentlichen Sektors meist umsonst oder zu sehr niedrigen Kosten erhalten und weiterverwenden können.
Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte dazu: „Die Zugänglichkeit öffentlicher Daten bietet auch neue Geschäftsmöglichkeiten, schafft Arbeitsplätze und führt zur Herausbildung von Gemeinschaften. Ich begrüße die Zustimmung des Rates zu diesem Kulturwandel.“
Die vorgeschlagenen neuen Vorschriften müssen jedoch noch vom Europäischen Parlament förmlich angenommen werden. Bei vollständiger Umsetzung soll mit den vorgeschlagenen EU-Vorschriften unter anderem erreicht werden, dass ein konkreter Rechtsanspruch auf die Weiterverwendung öffentlicher Daten geschaffen wird, der in der ursprünglichen Richtlinie von 2003 noch nicht vorgesehen war. Zudem wird die Richtlinie auch auf Bibliotheken, Museen und Archive ausgedehnt. Weiters wird festgelegt, dass Stellen des öffentlichen Sektors für die Reproduktion, Bereitstellung und Verbreitung der Daten höchstens die Grenzkosten in Rechnung stellen dürfen. In Ausnahmefällen bleibt allerdings die Vollkostenerstattung (zuzüglich einer angemessenen Rendite) möglich. (pi)
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