EU-Kommission fordert neuen Regulierungsentwurf von TKK

Die EU-Kommission ist weiterhin nicht mit dem TKK-Vorschlag für eine Regulierung des Breitbandzugangs auf der Vorleistungsebene einverstanden. [...]

Die Europäische Kommission hat den österreichischen Telekom-Regulierer (TKK) förmlich aufgefordert, seinen Vorschlag für eine Regulierung des Breitbandzugangs auf der Vorleistungsebene, einschließlich der Entgelte, die der marktbeherrschende Betreiber Telekom Austria von anderen Betreibern verlangen kann, die Breitbanddienste über sein Netz anbieten möchten, zu ändern oder zurückzuziehen.

Die Kommission hatte die TKK zunächst im Juli darauf hingewiesen, dass ihr Regulierungskonzept möglicherweise nicht mit dem EU-Telekommunikationsrecht vereinbar ist, weil die Gefahr besteht, dass es effiziente Breitbandinvestitionen gefährdet. Außerdem könnte es künstliche Hemmnisse auf dem Binnenmarkt schaffen. Nach einer dreimonatigen Untersuchung ist die Kommission nach wie vor davon überzeugt, dass sich die Maßnahme der TKK voraussichtlich nachteilig auf effiziente Investitionen des etablierten Betreibers und alternativer Betreiber auswirken würde und nicht mit dem EU-Recht im Einklang steht: Sie ermöglicht es dem regulierten Betreiber nicht, eine angemessene Investitionsrendite zu erzielen, und sendet kein angemessenes Preissignal für alternative Infrastrukturinvestitionen aus.

Die Kommission empfiehlt der TKK ferner zu prüfen, ob der geänderte Regulierungsansatz die Unterschiede beim Wettbewerbsumfeld im Bereich der Breitbandprodukte für Geschäftskunden gegenüber denjenigen für Privatkunden nicht besser wiederspiegeln sollte. Insbesondere angesichts des Wettbewerbs zwischen verschiedenen Breitbandplattformen in Österreich könnte die TKK zu dem Schluss kommen, dass es sich bei dem Privatkundenmarkt tatsächlich um einen wettbewerbsorientierten Markt handelt und eine Regulierung auf der Vorleistungsebene daher nicht mehr erforderlich ist.

Die Kommission fordert die österreichische Regulierungsbehörde nun auf, ihren Vorschlag zurückzuziehen oder zu ändern, um ihn mit den EU-Vorschriften für die Telekommunikation in Einklang zu bringen. Sollte die TKK dieser Empfehlung nicht nachkommen, will die Kommission geeignete rechtliche Schritte in Betracht ziehen. (pi/rnf)


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