EU-Kommission genehmigt Übernahme von Alcatel-Lucent durch Nokia

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Alcatel-Lucent durch Nokia nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Der Zusammenschluss gibt nach Auffassung der Kommission keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da die Unternehmen keine engen Wettbewerber sind und auch nach der Übernahme mit zahlreichen anderen starken, weltweit tätigen Anbietern konkurrieren. [...]

Mit einem Milliarden-Angebot hat Nokia seinen Mitbewerber Alcatel-Lucent im April zur „Heirat“ überredet. Als neuen Namen für den gemeinsamen Großkonzern wünsche man sich „Nokia Corporation“, der Hauptsitz soll in Finnland sein, hieß es damals. Den Franzosen wird immerhin eine „starke Präsenz“ in ihrem eigenen Land zugesichert.

Die Kommission hat nun die Auswirkungen des Vorhabens auf den Wettbewerb bei mobilen Netzgeräten einschließlich Funkzugangsnetzgeräten (für die Netzverbindung von Mobilfunkgeräten) und Kernnetz-Systemen (beispielsweise für die Kartierung von Telefonanrufen und Datenverkehr) geprüft. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass die beiden Unternehmen zwar bei manchen Gerätetypen gemeinsam Marktanteile von ungefähr 30 Prozent oder mehr erreichen, sich in ihren Tätigkeiten aber letztendlich nur in begrenztem Umfang überschneiden. Nokia ist demzufolge im Europäischen Wirtschaftsraum stark vertreten, wo Alcatel-Lucent nur geringe Marktanteile hat; auf dem nordamerikanischen Markt wiederum ist Alcatel-Lucent stark präsent, während Nokia dort eher in begrenztem Umfang aktiv ist.

Ferner seien weitere starke Wettbewerber auf dem Markt vertreten: Ericsson und Huawei sind gemeinsam mit Nokia die wichtigsten Anbieter in Europa, wo auch ZTE (China) und Samsung (Korea) vertreten sind. ZTE und Samsung verfügen zwar momentan nur über geringe Marktanteile; diese spiegeln in den Augen der Kommission jedoch nicht die tatsächliche Bedeutung dieser beiden Unternehmen für den Wettbewerb wider. Insbesondere Samsung dürfte dank der jüngsten Mobilfunkgeräte-Generation (4G, die inzwischen in den Handel gelangt ist, und 5G) in naher Zukunft eine größere Rolle spielen. Ferner hat die Untersuchung der Kommission auch ergeben, dass es für neue oder kleine Anbieter durch den Zusammenschluss nicht schwieriger würde, auf dem Markt Fuß zu fassen oder zu expandieren.

Die Kommission hat auch geprüft, ob das Vorhaben Verhaltensabstimmungen der verbleibenden Anbieter auf den betroffenen Märkten Vorschub leisten könnte. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass die Übernahme die Marktstruktur nicht so signifikant verändern würde, dass Verhaltensabstimmungen einfacher würden. Dagegen sprechen insbesondere die Bedeutung technischer Innovationen und die fehlende Transparenz auf den betroffenen Märkten.

Das Vorhaben wurde am 19. Juni 2015 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. (pi)


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