Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um zu ermitteln, wie Mehrwertsteuerzahlungen auf Transaktionen im grenzüberschreitenden elektronischen Handel in der EU vereinfacht werden können. [...]
Bevor im Jahr 2016 mit der Ausarbeitung von Legislativvorschläge zu diesem Thema begonnen wird, will die Kommission erst Meinungen einholen. Andrus Ansip, für den digitalen Binnenmarkt zuständiger Vizepräsident der Europäischen Kommission, erklärte hierzu: „Wir haben versprochen, die Unternehmen, insbesondere die kleineren Unternehmen, zu unterstützen, indem wir die Belastungen verringern, die sich aus der Existenz unterschiedlicher Mehrwertsteuerregelungen ergeben. Heute bitten wir die Unternehmen und andere interessierte Kreise, uns bei der Suche nach den wirksamsten und sinnvollsten Maßnahmen zu unterstützen, damit wir unser Versprechen halten können. Im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt haben wir bereits einige Maßnahmen vorgelegt, die wir ergreifen möchten, wie z. B. eine Mehrwertsteuerschwelle für Startups.“
Diese Konsultation ist der Kommission zufolge auch Teil der derzeit laufenden Bewertung der neuen Vorschriften für Mehrwertsteuerzahlungen auf grenzüberschreitende Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronische Dienstleistungen, die im Januar dieses Jahres in Kraft getreten sind. Gleichzeitig ist die Kommission bestrebt, Feedback zu der damit im Zusammenhang stehenden „kleinen einzigen Anlaufstelle“ (KEA) zu erhalten. Diese sollen es Unternehmen ermöglichen, die digitale Dienstleistungen für Kunden in mehr als einem EU-Land erbringen, ihre gesamte Mehrwertsteuer in ihrem eigenen Mitgliedstaat anzumelden und zu entrichten.
Die Konsultation hat eine Laufzeit von zwölf Wochen und endet am 18. Dezember 2015.
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