Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um zu ermitteln, wie Mehrwertsteuerzahlungen auf Transaktionen im grenzüberschreitenden elektronischen Handel in der EU vereinfacht werden können. [...]
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, der den Unternehmen aufgrund der unterschiedlichen Mehrwertsteuersysteme entsteht, will die Kommission insbesondere Folgendes vorschlagen:
- Ausweitung des derzeitigen elektronischen Registrierungs- und Zahlungsverfahrens auf den Verkauf von Sachgütern
- Einführung einer Mehrwertsteuerschwelle, um Online-Startups und kleine Unternehmen zu unterstützen
- Zulassung von Mehrwertsteuerprüfungen bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen nur im Herkunftsland
- Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen von Anbietern aus Drittländern
NEUE MEHRWERTSTEUERBESTIMMUNGEN
Am 1. Januar 2015 sind für Unternehmen, die grenzüberschreitende Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronische Dienstleistungen erbringen, neue Bestimmungen in Bezug auf den „Ort der Dienstleistung“ in Kraft getreten. Das bedeutet, dass die betreffenden Gegenstände und Dienstleistungen im Mitgliedstaat des Kunden besteuert werden. Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchsteuer, und diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass die Besteuerung der elektronischen Dienstleistungen am Ort des tatsächlichen Verbrauchs erfolgt. Auf diese Weise fließen die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in die Staatskasse des Landes, in dem der Käufer ansässig ist.
Im Rahmen der Änderungen wurde auch die kleine einzige Anlaufstelle (KEA) eingerichtet, um grenzüberschreitende Mehrwertsteuerzahlungen im elektronischen Handel zu vereinfachen. Nunmehr können sich Unternehmen für die KEA registrieren lassen und die in anderen Mitgliedstaaten zu entrichtende Mehrwertsteuer mittels einer vereinfachten vierteljährlichen Online-Steuererklärung bei der Steuerverwaltung des eigenen Mitgliedstaats angeben und abführen. Vorläufige Daten der Kommission deuten darauf hin, dass im Jahr 2015 Mehrwertsteuerzahlungen von mehr als 3 Mrd. Euro über die KEA abgewickelt werden, dies entspricht einem Umsatz von etwa 18 Mrd. Euro.
Jedoch haben besonders kleine Unternehmen Probleme mit der neuen Regelung, insbesondere im Vereinigten Königreich, wo solche Unternehmen zuvor bis zu einem bestimmten Schwellenwert von der Mehrwertsteuer befreit waren. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission enthielt auch eine Mehrwertsteuerschwelle, durch die kleinere Unternehmen von den Änderungen ausgenommen gewesen wären, jedoch wurde diese Möglichkeit von den Mitgliedstaaten abgelehnt. Die Kommission möchte deshalb diese Möglichkeit erneut vorschlagen, um Startups und Kleinstunternehmen in der EU zu unterstützen. (pi/rnf)
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