EU nimmt letzte Hürde zur Abschaffung der Roaming-Gebühren

Mit einer Einigung bei den Großhandelspreisen für das Roaming haben Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten nun den Grundstein für die Abschaffung der in der Vergangenheit teilweise horrenden Kosten für die Mobilfunknutzung im EU-Ausland gelegt. [...]

Das Abkommen ist ein notwendiger Schritt zur vollständigen Beseitigung von Roaming-Zuschlägen für Privatkunden. So legen die Großhandelspreise fest, wieviel sich Mobilfunkanbieter gegenseitig in Rechnung stellen, wenn ihre Kunden Netze im EU-Ausland für Telefonate, SMS und Internet nutzen. Durch die Vereinbarung einer Deckelung wird nun die Möglichkeit geschaffen, dass Verbraucher ihre Mobiltelefone in anderen EU-Ländern wie zu Hause zu nutzen, ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen.
Wie Malta als derzeitiges Vorsitzland der EU-Staaten mitteilte, soll die Obergrenze für Anrufe ab dem 15. Juni 2017 3,2 Cent pro Minute betragen, die für SMS ein Cent. Die Obergrenzen für Datenvolumen beim Surfen betragen ab Mitte Juni zunächst 7,70 Euro pro Gigabyte und sinken dann schrittweise auf sechs (1.1.2018), 4,5 (1.1.2019), 3,5 (1.1.2020), drei (1.1.2021) und schließlich 2,5 Euro je Gigabyte ab dem 1. Januar 2022. Die Deckelungen liegen damit teilweise deutlich unter den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Werten. Diese hatte unter anderem Gebühren von vier Cent je Sprachanruf und 8,50 Euro je Gigabyte Datenvolumen vorgeschlagen.
„Die vereinbarten Kapseln sorgen für die Kostendeckung für effiziente Betreiber in ganz Europa, sind aber niedrig genug, um den Wettbewerb auf den europäischen Telekommunikationsmärkten zu unterstützen“, erklärte die finnische Europaabgeordnete Miapetri Kumpula-Natri, die das Thema im Europaparlament federführend betreute. Die Vereinbarung muss vor dem Inkrafttreten noch formell vom Industrieausschuss, vom EU-Parlament als Ganzem und von den nationalen Ministern genehmigt werden.
Noch Anfang September 2016 hatte man in Brüssel – wohl auf Betreiben einiger großer Carrier – noch eine Fair Use Policy favorisiert. Dieser Entwurf sah vor, dass Anwender die eigene SIM-Karte lediglich 90 Tage pro Jahr ohne Roaming-Aufschläge im Ausland nutzen können. Außerdem sollte sich der User nach 30 Tagen Auslandsaufenthalt wieder in sein Heimnetz einloggen – ansonsten würden Roaming-Gebühren fällig. Der Vorschlag wurde aber nach heftiger Kritik von Verbraucherschützern binnen kurzer Zeit wieder gekippt.
*Manfred Bremmer ist Redakteur der COMPUTERWOCHE.

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