EU-Verordnung für grenzüberschreitende elektronische Signaturen

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um grenzüberschreitende und sichere elektronische Transaktionen in Europa zu ermöglichen. Die vorgeschlagene Verordnung soll dafür sorgen, dass Personen und Unternehmen mit ihren eigenen nationalen elektronischen Identifizierungssystemen (eID-Systeme) öffentliche Dienste in anderen EU-Ländern benutzen können, sofern dort eine elektronische Identifizierung verwendet wird. [...]

Außerdem soll sie einen Binnenmarkt für die grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen (e-Signaturen) und einschlägiger Vertrauensdienste schaffen, indem sie dafür sorgt, dass diese Dienste grenzübergreifend funktionieren und den gleichen Rechtsstatus haben wie herkömmliche papiergestützte Verfahren.
Der Vorschlag respektiere sowohl vorhandene nationale Identifizierungssysteme als auch die Präferenzen jener Mitgliedstaaten, die keine nationalen Identifizierungssysteme haben, so die Kommission in einer Aussendung. Länder mit eigenem eID-System haben die Wahl, ob sie sich am europäischen System beteiligen oder nicht. Sobald ein Mitgliedstaat mitteilt, dass er sich am europaweiten System beteiligen möchte, muss er zu seinen öffentlichen Diensten den gleichen Zugang per elektronischer Identifizierung anbieten, wie ihn seine eigenen Bürger genießen.
Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes sagte hierzu: „Menschen und Unternehmen sollten in einem grenzenlosen digitalen Binnenmarkt auch grenzüberschreitende Transaktionen durchführen können, denn das ist ja der große Vorteil des Internets. Dabei kommt es auf Rechtssicherheit und Vertrauen an, und deshalb brauchen wir weiter reichende Vorschriften für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung.“
„Dank dieses Vorschlags werden die Bürger ihre elektronische Identität bestmöglich einsetzen können, sofern sie eine haben. Durch die gegenseitige Anerkennung nationaler eIDs und gemeinsame Normen für Vertrauensdienste und e-Signaturen können wir eine nationale Zerstückelung des Internets und öffentlicher Online-Dienste verhindern und Millionen von Unternehmen und noch mehr Bürgern das Leben erleichtern.“
Die vorgeschlagene Verordnung soll jedoch
– weder EU-Mitgliedstaaten zur Einführung noch deren Bürger zur Nutzung nationaler Personalausweise, elektronischer Personalausweise oder anderer eID-Lösungen verpflichten,
– kein europäisches eID-System und keine europäischen Datenbanken einführen,
– keine Zugänglichmachung persönlicher Daten für Dritte ermöglichen oder vorschreiben.
Die beiden Bestandteile der neuen Verordnung – eID und e-Signatur – sollen verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um sichere und nahtlose elektronische Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen. Dadurch soll die Effektivität öffentlicher und privater Online-Dienstleistungen, des elektronischen Geschäftsverkehrs und des elektronischen Handels in der EU erhöht werden.
Ein Entwurf der Verordnung ist unter http://ec.europa.eu/information_society/policy/esignature/eu_legislation/regulation/index_en.htm zu finden. (pi)

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