Ein neues Gesetz der Europäischen Union könnte Kinder unter 16 Jahren bald den Zugang zu sozialen Medien wie Facebook, Twitter & Co. verwehren. Mit diesem Schritt würde sich das Gesetz über die eigenen Nutzungsbedingungen hinwegsetzen und Eltern einen wichtigeren Stellenwert beimessen. [...]
Die Abgeordneten aus Brüssel haben einen offiziellen Vorschlag formuliert, das Mindestalter für die Registrierung in einem sozialen Netzwerk drei Jahre aufzustufen. Das bedeutet, dass das beispielsweise von Facebook festgelegte Mindestalter von 13 Jahren in der EU nicht mehr zählen würde. Jüngere Mitglieder müssten eine Erlaubnis der Eltern einbringen, um sich noch vor dem Erreichen des 16. Lebensjahres anzumelden.
Experten glauben nach dem Publikwerden aber, dass mit dem neuen Gesetz die Zahl der Accounts mit falschen Altersangaben zunehmen wird. Es sei nichts weiter notwendig, als bei der Anmeldung ein anderes Geburtsjahr anzugeben. „Es ist doch unverschämt zu glauben, dass Teenager mit 15 Jahren die Zustimmung der Eltern in jeder Situation brauchen“, kritisiert Alexander Whelan von Digital Europe.
„Mangels wirklicher Freunde ‚aus Fleisch und Blut‘ braucht man viele virtuelle Kontakte, um sich gegen das Alleinsein zu sichern. ‚Soziale Medien‘ lösen also ein Problem, das sie selber erzeugen – ein Teufelskreis wie bei anderen Abhängigkeiten. Die Flüchtigkeit der virtuellen Kontakte und die Isolation, die ’soziale Medien‘ erzeugen, rufen nach einem ständigen Aktualisieren, einer ständigen Überprüfung, ob die anderen einen noch lieben“, kritisiert Medienpsychologe Daniel Salber auf Nachfrage gegenüber dem Nachrichtenportal pressetext den aktuellen Trend.
Die Organisation ICT Coalition for Children Online sieht im Vorhaben der Europäischen Union eine Ermutigung zum Lügen. Die Experten sind der Überzeugung, dass sich kein Teenager vom sozialen Leben, das mittlerweile hauptsächlich auch online stattfindet, ausschließen wolle. Andere Stimmen unterstreichen zudem das Recht auf Teilhabe, denn die digitale Welt gehöre heutzutage zum Prozess des Aufwachsens dazu. (pte)
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