Der Europäische Gerichtshof (EuGH) dürfte eine Bearbeitungsgebühr kippen, die der Mobilfunkanbieter T-Mobile in Österreich seinen Kunden bei Bezahlung von Rechnungen per Zahlschein oder Telebanking aufbrummt. [...]
Der Generalanwalt des EuGH vertrat am Donnerstag in dem Rechtsstreit (C-616/11) zwischen T-Mobile und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Auffassung, dass in Österreich geltende generelle Verbot von Verwaltungsentgelten rechtens und auch auf Mobilfunkgesellschaften anwendbar ist.
Der VKI hat T-Mobile Österreich wegen der Bearbeitungsgebühr vor österreichischen Gerichten auf Unterlassung verklagt. Wer den Tarif Call Europe abonniert hat und seine Rechnung nicht per Bankeinzug oder Kreditkarte zahlt, muss demnach etwa monatlich drei Euro zusätzlich zahlen. T-Mobile vertrat die Meinung, dass das nationale Verbot hier nicht angewandt werden dürfe, da das Unternehmen kein Zahlungsdienstleister sei. Das Gutachten des Generalanwalts ist für die Luxemburger Richter nicht bindend, allerdings folgen sie ihm üblicherweise in vier von fünf Fällen. Ein Urteil dürfte nächstes Jahr folgen.
T-MOBILE VERWUNDERT
T-Mobile zeigt sich laut über die Vorgehensweise des Vereins für Konsumenteninformation verwundert, der die seit über drei Jahren nicht mehr bestehende Zahlscheingebühr bei T-Mobile einklagt. In einem Statment heißt es: „Bei Bezahlung mit Zahlscheinen wird seit August 2010 keine Gebühr mehr verrechnet. Das bedeutet, dass trotz höherem Aufwand auf eine Gebühr zugunsten des Kunden verzichtet wird. Sobald ein Urteil (nicht vor 2014) erfolgt, betrifft es unabhängig vom Ausgang einen bereits seit vier Jahren nicht mehr bestehenden Sachverhalt.“
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