Europäische Kommission beschwert sich bei Google

Die Kommission wirft dem Suchmaschinen-Giganten vor, seine beherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste auszunutzen, um seinen Preisvergleichsdienst Google Shopping zu pushen. Außerdem wurde eine getrennte kartellrechtliche Untersuchung des Verhaltens von Google hinsichtlich des Betriebssystems Android eingeleitet. [...]

Die Europäische Kommission hat Google eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt, in der sie dem Unternehmen vorwirft, dass es seine beherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) missbräuchlich ausnutzt, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzugt. Nach vorläufiger Auffassung der Kommission verstößt dieses Verhalten gegen EU-Kartellrecht, da es den Wettbewerb behindert und Verbrauchern schadet.

Mit Marktanteilen von mehr als 90 Prozent in den meisten EWR-Ländern habe Google im gesamten EWR eine beherrschende Stellung bei der Bereitstellung allgemeiner Online-Suchdienste inne, so die Kommission. Seit 2002 bietet Google auch Preisvergleichsdienste an, mit denen Verbraucher auf Online-Shopping-Sites nach Produkten suchen und die Preise verschiedener Anbieter vergleichen können. Der erste Dienst, „Froogle“, wurde durch „Google Produktsuche“ ersetzt, an dessen Stelle inzwischen der derzeitige Dienst, „Google Shopping“, getreten ist. In der Mitteilung der Beschwerdepunkte wird dargelegt, dass es sich bei den Märkten für allgemeine Suchdienste und Preisvergleichsdienste um zwei getrennte Märkte handelt. Bei den Preisvergleichsdiensten konkurriert Google mit einer Reihe von anderen Anbietern.

AUCH ANDROID IM VISIER
Darüber hinaus hat die Kommission förmlich eine getrennte kartellrechtliche Untersuchung des Verhaltens von Google hinsichtlich des Betriebssystems Android eingeleitet. Bei der Untersuchung soll die Frage im Mittelpunkt stehen, ob Google in Bezug auf Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste für intelligente Mobilgeräte wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder eine etwaige marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt hat.

Auf der Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen will die Kommission in dieser Untersuchungsphase insbesondere prüfen,

  • ob Google illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Anwendungen oder Dienste behindert hat, indem es von Smartphone- und Tabletherstellern verlangt oder ihnen einen Anreiz geboten hat, ausschließlich googleeigene Anwendungen oder Dienste vorzuinstallieren;
  • ob Google Smartphone- und Tablethersteller, die Google-Anwendungen und -Dienste auf einigen ihrer Android-Geräte installieren wollen, an der Entwicklung und dem Vertrieb veränderter und potenziell konkurrierender Versionen von Android (sogenannte „Android-Forks“) auf anderen Geräten gehindert und damit illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Betriebssysteme und mobiler Anwendungen oder Dienste behindert hat;
  • ob Google illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender Anwendungen oder Dienste behindert hat, indem es eine Kopplung oder Bündelung bestimmter auf Android-Geräten vertriebener Google-Anwendungen und -Dienste mit anderen Anwendungen, Diensten und/oder Anwendungsprogrammierschnittstellen von Google vorgenommen hat.

Google könnte wegen seiner Preisvergleichsdienst-Praktiken theoretisch ein hohes Bußgeld von über 6 Mrd. Euro sowie Auflagen für sein Geschäftsmodell in Europa drohen. Denn in einem EU-Wettbewerbsverfahren kann das Bußgeld bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes betragen, und im vletzten Jahr hatte Google 66 Milliarden Dollar Umsatz. Viel schwerer könnte es das Unternehmen aber treffen, wenn es tatsächlich seine Geschäftspraktiken oder seinen Umgang mit Android ändern müsste.

Google hat in einem Blogbeitrag auf die Vorwürfe reagiert und ist natürlich nicht mit der Sichtweise der EU-Kommission einverstanden. Die Nutzer hätten mehr Auswahl als je zuvor, es würden noch viele andere Suchmaschinen und Preisvergleichsdienste existieren. (rnf)


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