Wie KMU mit IT-Sicherheit und Gesetzen wie der Vorratsdatenspeicherung umgehen sollen, beleuchten Experten am 10. Oktober im Ars Electronica Center bei der Veranstaltung „Privacy für KMUs“, die vom Department Sichere Informationssysteme der FH OÖ, Campus Hagenberg und dem Bayrischen IT-Sicherheitscluster abgehalten wird. [...]
Die kostenlos zugängliche Veranstaltung ist Teil der Event-Reihe „IT-Sicherheit am Donaustrand“, einem Projekt des Bayerischen IT-Sicherheitsclusters und der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsregion Donaustädte. Sie wird bereits zum zweiten Mal in Linz unter Federführung des FH OÖ-Departments Sichere Informationssysteme abgehalten.
„Wir freuen uns, auch heuer wieder Experten aus Österreich und Deutschland für die Veranstaltung gewonnen zu haben. Sie werden über aktuelle Gefahren des Missbrauchs von Daten, Informationen und IKT-Systemen sowie relevante Gesetze informieren und technische Lösungen sowie Best-Practice-Beispiele im Zusammenhang mit Datenschutz präsentieren,“ sagt Veranstaltungsleiter Dr. Peter Burgstaller, Professor für IP- und IT-Recht an der FH OÖ in Hagenberg.
Unter den Vortragenden der halbtägigen Veranstaltung sind IT-Sicherheits- und IT-Rechtsspezialisten der FH Oberösterreich und der Universität Passau, einschlägig im Datenschutz tätige Rechtsanwälte aus Linz sowie Vertreter der Österreichischen Computer Gesellschaft (OCG), des Internet Service Providers Linz AG und von Barracuda Networks, einem der weltweit führenden auf IT-Security spezialisierten Unternehmen.
Die Vorträge nehmen Bezug auf neueste Entwicklungen in den Bereichen Recht und unternehmerische Praxis und sollen vor allem Klein- und Mittelbetrieben (KMU) helfen, sich optimal für die Herausforderungen auf dem Gebiet der IKT-Sicherheit und des Datenschutzes zu rüsten.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht als Keynote ein deutsch-österreichischer Statusbericht zum Thema Vorratsdatenspeicherung – eine datenschutzrechtlich umstrittene EU-Richtlinie, die in Österreich im April gesetzlich umgesetzt und von Deutschland 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde. Im Zuge dieses Gesetzes müssen Anbieter von Telekomdiensten die Kommunikationsdaten ihrer Kunden für mindestens ein halbes Jahr speichern – ob diese nun per Festnetz und Handy telefonieren, E-Mails und SMS verschicken oder im Internet surfen.
Weitere Vortragsthemen reichen vom unternehmerischen Einsatz von Social Networks im Spannungsverhältnis zum Datenschutz über Zertifizierungen zur Sicherstellung von Privacy bzw. Security bis zur Auseinandersetzung damit, welche Daten Unternehmen warum und wofür speichern sollten.
Das Vortragsprogramm wird durch eine Fachausstellung begleitet, in deren Mittelpunkt Produktvorführungen und individuelle Beratungsgespräche stehen. Im Anschluss an die Veranstaltung gibt es eine Führung durch das Ars Electronic Center und die Gelegenheit zum Networking im Rahmen eines „Get Together“ mit Buffet.
Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Unternehmer aus klein- und mittelständischen Betrieben, aber auch an IT-Sicherheitsverantwortliche aus der Wirtschaft und von Behörden, IT-Rechtsgelehrte sowie interessierte Wissenschaftler. An der Teilnahme interessierte Personen werden um Voranmeldung gebeten.
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