Die KPMG Advisory GmbH prüfte die Fabasoft Cloud hinsichtlich Revisionssicherheit nach österreichischem, deutschem und schweizerischem Handels- und Steuerrecht und erteilte die Bescheinigung nach IDW PS 880. Die Fabasoft Cloud entspricht somit in Deutschland, Österreich und der Schweiz den geforderten Aufbewahrungsvorschriften (GoB-konforme Archivierung). [...]
Bei der IDW PS 880 Prüfung wird durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer festgestellt, ob und inwieweit Softwarelösungen die Aufbewahrungsvorschriften gemäß den gültigen Handels- und Steuerrecht (revisionssichere bzw. GoB-konforme Archivierung) des jeweiligen Landes unterstützen, um der geforderten Compliance zu entsprechen. Nach bestandener Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt und die Bescheinigung ausgestellt.
„Die sichere und ordnungsgemäße Aufbewahrung digitaler Daten ist nicht nur zu einer wesentlichen Compliance-Anforderung, sondern auch zu einer existenziellen Herausforderung für Unternehmen geworden. Stärkere Vernetzung und aktuelle gesetzliche Änderungen, wie beispielsweise die EU-Datenschutz-Grundverordnung, verschärfen diese Anforderung. KPMG hat die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Fabasoft Cloud hinsichtlich der revisionssicheren Archivierung nach dem Prüfungsstandard IDW PS880 geprüft und das positive Ergebnis im vorliegenden Bericht dokumentiert“, erklärt Gert Weidinger, Partner der KPMG.
Wichtig ist die bestandene Prüfung unter anderem für den Dienst „Fabasoft Personalakte“, der auf die Fabasoft Cloud Plattform aufsetzt. „Wir freuen uns sehr über die bestandene Prüfung. Sie bescheinigt uns, dass die Fabasoft Cloud sowohl als Public Cloud als auch als Private Cloud alle Funktionen ohne kostspielige zusätzliche Archivmedien bereitstellt, die für eine unveränderliche, revisionssichere Aufbewahrung von handels- und steuerrechtlich relevanten Dokumenten wie beispielsweise von digitalen Personalakten erforderlich sind. Unsere Fabasoft Personalakte setzt auf der Fabasoft Cloud auf und entspricht damit den geforderten Compliance-Anforderungen“, erklärt Andreas Dangl, Geschäftsführer der Fabasoft Cloud GmbH.
Bei Interesse kann der vollständige Bericht zur Prüfung der Fabasoft Cloud hier abgerufen werden. (pi/rnf)
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