Dazu gehört mehr Einblick für Advertiser in die jeweiligen Werbeumfelder ihrer Anzeigen. Daneben passt Facebook seine Regeln für Seitenbetreiber an. [...]
Schon seit vergangenem Herbst stellt Facebook seinen Werbekunden im Audience Network sogenannte Publisher-Listen zur Verfügung, über welche die Kunden beispielsweise Seiten ausschliessen können, damit ihre Anzeigen dort nicht eingeblendet werden. Diese Transparenz will Facebook jetzt auch auf die Instant Articles und die Facebook-InStream-Videos ausweiten.
Mit den Blockierungslisten können die Werbekunden individuelle Publisher und Apps von der Auslieferung ihrer Anzeigen ausschliessen. Auch ganze Kategorien, welche die markensichere Einblendung ihrer Ads gefährden könnten, lassen sich so als unerwünschtes Werbeumfeld definieren.
Neben den Block-Listen stehen den Advertisern umgekehrt allerdings auch Auslieferungsberichte zur Verfügung, die eine komplette Übersicht in alle Webseiten und Apps bieten, auf denen die Ads tatsächlich erschienen sind.
«Mit diesem Bericht können Werbetreibende sehen, wo ihre Anzeigen in unseren kontextbezogenen Umfeldern geschaltet wurden. Sie können entscheiden, ob diese Publisher ihren Erwartungen entsprechen, und dann ihre Sperrlisten aktualisieren», so Facebook in einem Blog-Beitrag. Schon vor einem Jahr hatte Facebook seinen Werbekunden mehr Transparenz versprochen.
Seiten werden nach EuGH-Urteil angepasst
Daneben hat Facebook seine Regeln für Seitenbetreiber an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs angepasst, nach der diese die Verantwortung für die Datenverarbeitung nicht komplett auf das Online-Netzwerk abwälzen können.
Es geht um sogenannte Seiten-Insights – Daten, die Aufschluss darüber geben, wie Nutzer mit einer Seite interagieren. Facebook legt Seitenbetreibern nun eine Ergänzung zu den bisherigen Bestimmungen vor. Demnach müssen sie unter anderem sicherstellen, dass sie eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Insights-Daten gemäss der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben und einen Verantwortlichen für die Datenverarbeitung der Seite benennen.
Auch wird dort festgehalten, dass Facebook Irland und die Seitenbetreiber gemeinsam Verantwortliche für die Verarbeitung von Insights-Daten sind. Das entspricht der Feststellung des EuGH von Juni. Das Gericht gab damit in einem jahrelangen Streit letztendlich deutschen Datenschützern Recht. Sie hatten bemängelt, dass Nutzer von Seitenbetreibern nicht darüber informiert worden seien, dass ihre Daten erhoben und zur Verbreitung zielgerichteter Werbung genutzt würden.
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