Falsch gedacht! Mythen rund um die DSGVO

Jeder, der schon einmal nach Details der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegoogelt hat, kennt das Phänomen sicher ganz genau: Die vielen Meinungen im Internet tragen mehr zur Verwirrung, als zur Klarstellung bei. Es ist an der Zeit mit den gängigsten Mythen aufzuräumen. [...]

Mag. Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe für Unternehmensberatung, Informationstechnologie und Buchhaltung (UBIT) Wien Ing. Rüdiger Linhart M.A., Stv. Berufsgruppensprecher IT der Fachgruppe für Unternehmensberatung, Informationstechnologie und Buchhaltung (UBIT) Wien. (c) Karolina Golab

So gibt es einige falsche Annahmen, die Unternehmen noch immer davon abhalten, sich mit der DSGVO zu befassen. Diese gehen von „mich betrifft das nicht“ bis „es ist eh schon zu spät“. Doch sind das große Irrtümer. Jedes Unternehmen ist mehr oder weniger davon betroffen. Darüber hinaus ist Datenschutz eines der großen Zukunftsthemen schlechthin, zumal mit der e-PrivacyVerordnung schon der nächste Streich bevorsteht. Auch das Datenschutz-Anpassungsgesetz mit dem Prinzip „verwarnen statt bestrafen“ schützt nicht, sondern verzögert im günstigsten Fall eine Geldbuße nur. Sich damit befassen muss man sich also so oder so. Und wie gesagt: Datenschutz wird in Zukunft ein noch größeres Thema. Es gibt keinen Weg vorbei, sondern nur mittendurch.

Auch unter jenen, die ihre Datenschutz-Maßnahmen bereits auf Vordermann gebracht haben, halten sich einige Mythen. Zum Beispiel, dass nun für alles eine Zustimmung benötigt wird. Grundsätzlich stimmt es zwar, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten per se untersagt ist. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Ausnahmetatbeständen – und die Zustimmung der Betroffenen ist nur eine davon. Die Datenverarbeitung kann z. B. auch zur Vertragserfüllung erforderlich sein oder wenn lebenswichtige Interessen es erfordern. Nachzulesen sind alle Ausnahmen unter § 6 der DSGVO oder Sie fragen einen zertifizierten IT-Berater Ihrer Wahl. Ebenfalls weit verbreitet ist die Annahme, dass mit der Erfüllung der DSGVO Rechtssicherheit erlangt wird und man so aus dem Schneider ist. Fakt ist jedoch, dass die Verordnung viel Interpretationsspielraum offenlässt. Die Lage wird sich wohl erst im Laufe der Zeit und mit den ersten Gerichtsentscheiden lichten. Bis dahin gilt: für größtmöglichen Datenschutz sorgen und alle Maßnahmen gut dokumentieren. Der Datenschutz ist und wird jedoch immer etwas Dynamisches sein. Um laufend am aktuellen Stand zu sein und um falschen Annahmen nicht auf dem Leim zu gehen, sollte von Beginn an mit Experten zusammengearbeitet werden.


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Florian Brence, Partner bei Deloitte Österreich (c) Deloitte
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