Fast alle Whatsapp-Nutzer handeln illegal

Sie nutzen Whatsapp? Dann handeln Sie vermutlich illegal. Thüringens Landesbeauftragter für den Datenschutz nennt den Grund. Und warnt vor noch mehr Datenschutzproblemen mit Whatsapp und Facebook. [...]

Automatisches Auslesen und Übertragen von Adressen ist strafbar (c) Pixabay
Automatisches Auslesen und Übertragen von Adressen ist strafbar (c) Pixabay

Dr. Lutz Hasse, Thüringens Landesbeauftragter für den Datenschutz, warnt Privatpersonen vor der Verwendung von Whatsapp. „99 Prozent der deutschen WhatsappNutzer verhielten sich ‚deliktisch‘, weil sie dem Dienst Zugang zu den Daten ihrer Kontakte geben“, sagt Thüringens Datenschutzbeauftragter Hasse. Denn wer Whatsapp nutze, erlaube dem Dienst, alle Kontaktdaten seines Smartphones auszulesen. Diese Zustimmung dürfe jemand Whatsapp aber nur geben, wenn alle Menschen, die im Adressbuch des Nutzers stehen, dem zugestimmt hätten, meinte Hasse bei der Vorstellung seiner Tätigkeitsberichte für 2016 und 2017.

In der Praxis dürfte diese Zustimmung aber niemand geben beziehungsweise kein WhatsappNutzer bei allen seinen Kontakten diese Zustimmung einholen. Ergo handle nach Meinung von Hasse faktisch nahezu jeder WhatsappNutzer illegal.

Ebenso kritisiert Hasse die Verwendung von Whatsapp an Schulen, beispielsweise um Termine zu vereinbaren, wie das Nachrichtenportal „Insüdthüringen“ schreibt. Die über Whatsapp gesendeten Daten würden – wie bereits gesagt – in die USA übertragen. Das sei nach den Thüringer Landesgesetzen für Daten aus dem Schulbereich nicht zulässig.

In seinem Tätigkeitsbericht geht Hasse ebenfalls auf Whatsapp ein, allerdings in einem sehr speziellen Zusammenhang. Und zwar geht es dabei um die Bestellung von Arzneimitteln mit Whatsapp. Einige Apotheken bieten ihren Kunden nämlich den Service, Medikamente über eine Whatsapp an die Apotheke zu bestellen. Dabei fordert die Apotheke die Kunden dazu auf, ein Foto vom Rezept oder der Verpackung des bereits vorliegenden Medikaments zu übersenden.

Gleichzeitig werden die Telefonnummer und gegebenenfalls auch der Name des Bestellenden übermittelt. Arzneirezepte sind nach Meinung von Hasse aber besonders „schützenswerte, personenbezogene Daten nach § 3 Abs. 9 BDSG“. Außerdem wird auch bei diesem Szenario das lokal hinterlegte Adressbuch des Whatsapp-Nutzers mit ausgelesen und alle diese Kontaktdaten ungefragt an Whatsapp übertragen und auf den Servern in den USA gespeichert. Über die IP-Adresse, die Geräte-ID und Zeitpunkt kann Whatsapp Nutzerprofile erstellen und das Kaufverhalten analysieren, so Hasse.

Weitere Fragen in diesem Zusammenhang: Wie ist das Empfangsgerät des Apothekers geschützt? Wer hat Zugriff auf die übermittelten Rezept-Daten? Werden die übermittelten Fotos nach dem Empfang und der Auswertung wieder gelöscht? Diese Fragen stellt der Landesdatenschutzbeauftragte. Hasses Fazit: „Trotz allem ist die Bestellung per WhatsApp ein datenschutzrechtliches Wagnis, da aufgrund der Übertragung der Daten in die USA deren weitere Nutzung völlig unklar ist und auch, ob die Verschlüsselung an sich von Dauer ist.“

Auch zu Facebook hat Hasse einen problematischen Fall: Laut “ Thüringer Allgemeine“ hatte der Leiter einer Kommunalverwaltung eine ausgefüllte Unterschriftenliste zum Thema Gebietsreform auf Facebook veröffentlicht. Ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz, so Hasse, weil „nicht Daten Dritter ohne deren Einwilligung im Internet veröffentlicht werden dürfen“.


*) Hans-Christian Dirscherl ist Redakteur der PC-Welt.


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