Festplattenabgabe im Nationalrat „durchgewunken“

Wie gestern Nacht mitgeteilt wurde, hat der Nationalrat die lange diskutierte und umstrittene Urheberrechts-Novelle mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Einbeziehung von digitalen Datenträgern wie Computer-Festplatten und USB-Sticks in die "Leerkassettenvergütung" und für deren Umwandlung zu einer "Speichermedienvergütung". Die Novelle soll am 1. Oktober 2015 in Kraft treten. [...]

Die „Speichermedienabgabe“ (siehe „Aus Festplattenabgabe wurde Speichermedienabgabe“) soll der Entschädigung von Künstlern und anderer Urhebern für Privatkopien ihrer Werke dienen. Die Abgabe ist doppelt gedeckelt: Sie darf sechs Prozent des typischen Preisniveaus nicht überschreiten. Für den Zeitraum 2016 bis 2019 gilt außerdem eine Einnahmenobergrenze inklusive Reprographievergütung von 29 Mio. Euro pro Jahr. Damit ist der zuvor bekannt gewordene Vorschlag wie erwartet ohne große Änderungen angenommen worden, obwohl es im Vorfeld von allen Seiten – auch den Verwertungsgesellschaften – Kritik gehagelt hat (siehe dazu auch „Urheberrechtsnovelle: Alle Seiten sind mit Entwurf unzufrieden“ sowie „ISPA: anachronistische Festplattenabgabe“). Justizminister Wolfgang Brandstätter räumte nun ebenfalls ein, dass es sich vielleicht um kein Idealmodell handelt, aber das gebe es derzeit in ganz Europa nicht. Unbestritten sei jedoch, dass es ein Mehr an Rechtssicherheit in dieser schwierigen Materie geben wird.

Das ebenfalls heftig umstrittene Leistungsschutzrecht wurde diesmal noch nicht beschlossen.

Die Oppositionsparteien konnten der Novelle aus verschiedenen Gründen nicht zustimmen. Die Freiheitlichen sahen als einzigen Gewinner den Finanzminister, die Grünen kritisierten wiederum, dass die Regierungsvorlage keine Rechtssicherheit schafft und zudem eine Reihe von Bestimmungen enthält, die die Position von Filmschaffenden verschlechtern. Von Seite der NEOS wurde bemängelt, dass es sich bei der Festplattenabgabe um eine versteckte Steuer handelt. Das Team Stronach sah überhaupt keinen Grund für die Einführung einer solchen Abgabe, da im Falle von legalen Kopien niemand einen Schaden erleide. Die diesbezüglichen Abänderungs- bzw. Entschließungsanträge der Grünen und der NEOS fanden keine Mehrheit.

„PRAKTIKABLES MODELL“

Bei der Diskussion um eine Speichermedienvergütung handle es sich um einen mehr als zehn Jahre langen Konflikt zwischen den einzelnen Interessensvertretern, erklärte ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker, nun habe die Politik  eine Entscheidung getroffen. Nach langen und intensiven Beratungen mit den Betroffenen habe man einen Kompromiss gefunden, der nicht nur Rechtssicherheit schafft, sondern annehmbare Lösungen sowohl für die Wirtschaftstreibenden und Konsumenten als auch für die Kulturschaffenden bringt, war die Rednerin überzeugt. Durch die Vergütung in Form der Speichermedienabgabe werden die erlaubten Privatkopien abgegolten, erläuterte Steinacker, wobei nunmehr auch Handys, Festplatten und Computer darunter fallen. Positiv sei auch die Deckelung mit 29 Mio. Euro sowie die Umsetzung der „cessio legis“, also der Übertragung der Verwertungsrechte der Filmurheber an die Produzenten. Weitere wichtige Inhalte der Novelle sind die Regelungen in Bezug auf die Zweitverwertungsrechte für die Wissenschaft und die Verlage sowie die erweiterte digitale Fernleihe.

Ihre Fraktionskollegin Maria Theresia Fekter entschuldigte sich bei der Opposition, dass im Vorfeld nicht weitere parlamentarische Gespräche gesucht wurden. Es war nämlich auch innerhalb der Regierungsparteien schwierig, zu einer gemeinsamen Position zu finden. Obwohl sie keine Freude mit der Speichermedienabgabe habe, stimme sie trotzdem zu, weil nun doch klare Regeln für die Verhandlungspartner normiert werden; die Prozentsätze sind ihrer Meinung nach aber viel zu hoch. Auch Eva Maria Himmelbauer (V) war der Auffassung, dass es noch offene Fragen, vor allem in Bezug auf die Höhe der Vergütung und die technische Umsetzung gebe, die noch weiter diskutiert werden sollten.


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