Festplattenabgabe: Privat- ist nicht gleich Raubkopie

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes sorgt für neues Konfliktpotenzial in der ohnehin schon aufgeheizten Diskussion um die möglicherweise noch dieses Jahr anstehenden Entscheidung für oder gegen die sogenannte Festplattenabgabe. Das Urteil besagt, dass bei der Festlegung der Vergütung für Privatkopien unrechtmäßige Vervielfältigungen – sprich Raubkopien – nicht berücksichtigt werden dürfen. Sowohl Gegner als auch Befürworter der Festplattenabgabe sehen ihre Argumente durch dieses Urteil bestätigt. [...]

ES GEHT UM DIE EXISTENZ
Hintergrund der hitzigen Diskussionen um die Festplattenabgabe: Die Einnahmen aus der bestehenden Leerkassettenvergütung – die seit Jahren besteht und von den Konsumenten auf „klassische“ Leermedien wie CDs, DVDs oder VHS-Kassetten bezahlt wird – sind in den letzten Jahren drastisch gesunken. Das Argument der Festplattenabgabe-Unterstützer: Wenn es nicht bald zu einer Lösung im Sinne einer Anpassung an das neue technologische Umfeld komme, wäre die Existenzgrundlage vieler Kunstschaffenden ernsthaft bedroht. „Wir möchten den Elektrohandel und die Geräteindustrie erneut einladen, sich mit uns an einen Tisch zu setzen und einen konstruktiven Dialog zu führen“, fordert Graninger. „Wir haben ein gut funktionierendes System, das es weiterzuentwickeln gilt. Dafür brauchen wir aber die Wirtschaft als Partner – um die Existenz heimischer Künstler zu sichern und die Rechtssicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten zu garantieren.“

„Ich habe es satt, dass ‚Freiheit‘ mit ‚Gratisheit‘ verwechselt wird, dass Künstler und Künstlerinnen sich dafür rechtfertigen müssen, für ihr geistiges Eigentum eine adäquate Vergütung zu bekommen, und dass sich Industrie und Handel ins Fäustchen lachen, weil sich genügend Dumme finden, die glauben, für Rechte zu kämpfen und in Wirklichkeit die Rechte anderer ignorieren“, meint etwa der Schauspieler Karl Markovics, Teil der.Initiative „Kunst hat Recht“, in der sich etwa 2.700 Musikschaffende, Autoren, Filmschaffende, bildende Künstler und Fotografen zusammengeschlossen haben.

„Soll die Existenzgrundlage unserer Kunstschaffenden wirklich dem shareholder value der milliardenschweren Telekom-Firmen geopfert werden?“, fragt sich Franz Medwenitsch, Geschäftsführer der LSG, abschließend. Darüber kann man zumindest einmal nachdenken. (rnf)


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