Morgen tritt die Verordnung der FMA über die videogestützte Online-Identifikation von Kunden in Kraft. Damit ist auch österreichischen Finanzmarktteilnehmern wie etwa Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen die "Videoidentifizierung" gestattet, um die Identität von Kunden festzustellen und ihre Legitimation zu überprüfen. [...]
Auf der Basis des jüngst verabschiedeten Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes definiert die Finanzmarktaufsicht (FMA) in der Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV) Sicherungsmaßnahmen zur Verringerung der Risiken, die aus der physischen Abwesenheit des Kunden für die Identitätsfeststellung und -überprüfung resultieren.
Mehr Sicherheit in einem zunehmend digitalisierten Finanzsektor
Gemäß der Online-Identifikationsverordnung gelten folgende Voraussetzungen für die Videoidentifizierung:
• Das verpflichtete Unternehmen hat vom potenziellen Kunden und von seinem amtlichen Lichtbildausweis sogenannte Screenshots anzufertigen.
• Der potenzielle Kunde hat seinen amtlichen Lichtbildausweis vor der Kamera in einer Weise horizontal und vertikal zu kippen, dass die holographischen Sicherheitsmerkmale durch speziell geschulte Mitarbeiter überprüft werden können.
• Der Mitarbeiter hat zudem durch entsprechende Präsentation des amtlichen Lichtbildausweises vor der Kamera die Unversehrtheit und die Seriennummer des Dokuments zu überprüfen.
• Die Online-Identifikation ist seitens des verpflichteten Unternehmens in einem abgetrennten, mit einer Zugangskontrolle ausgestatteten Raum durchzuführen.
• Das Verfahren ist abzubrechen, wenn eine visuelle Überprüfung des potenziellen Kunden oder des amtlichen Lichtbildausweises nicht möglich ist oder wenn sich sonstige Unsicherheiten ergeben.
Mit der Online-Identifikationsverordnung trägt die FMA sowohl der zunehmenden Digitalisierung des Finanzsektors und dem Kundenwunsch, neue Geschäftsbeziehungen online einzugehen, als auch der gesetzlichen Notwendigkeit zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung Rechnung.
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