Unternehmen müssen aufpassen, mit ihren ReTweets nicht gegen die Werberichtlinien im Business-Sektor zu verstoßen. Diesen Ratschlag gibt eine neue Broschüre der britischen Financial Conduct Authority (FCA). [...]
„Reaktionen auf Kommentare von Kunden eines Finanzunternehmens fallen immer unter die Financial-Promotion-Regelung“, gibt das Unternehmen in den neuen Unterlagen an.
In der Veröffentlichung der FCA wird klar angewiesen, dass Finanzunternehmer zwar Kommentare von Kunden, wie etwa über einen guten Service, veröffentlichen, aber andere Arten von Bewertungen nicht weiterleiten dürfen. Darunter fallen zum Beispiel auch Kommentare wie „Habe eine geniale Hypothekensatz über zwei Jahre von Firma X bekommen“. Dies gilt unter den neuen Grundsätzen bereits als Werbung.
Solche Postings dann zu retweeten, würde eindeutig den Promotion-Regeln des Business-Sektores widersprechen. Auch die Privat-Accounts der Mitarbeiter sind von der Regelung der FCA betroffen, wenn sie ähnliche Promotion-Kommentare zum Unternehmen weiterleiten oder liken. Sobald Non-Business-Kommunikation geführt wird oder verschiedene Gruppen miteinander interagieren, ohne dabei ein eindeutiges Business-Thema anzuschneiden, fällt dies außerhalb der Regelungen der FCA. (pte)
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