Frequenzauktion: Auch Drei legt Beschwerde ein

Drei wird beim Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen den Frequenzzuteilungsbescheid aus der Multibandauktion 2013 einbringen. [...]

Gleichzeitig wird Drei aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung der Höchstgerichte beantragen, da die Zahlungen für die Frequenzen eigentlich mit Zustellung der Bescheide fällig wären. Zuvor hat T-Mobile bereits bekanntgegeben, die selben Schritte einleiten zu wollen.

Drei-CEO Jan Trionow dazu: „Das Auktionsverfahren war formal und inhaltlich rechtswidrig. Drei wurde dadurch beträchtlich geschädigt. Das einfach hinzunehmen, wäre unverantwortlich. Unsere Beschwerde gegen die Frequenzvergabe ist daher ein zwingender Schritt im Interesse unseres Eigentümers, unserer Mitarbeiter und unserer Kunden.“

Trionow geht davon aus, dass „schwere Verfahrensmängel“ zu einer Aufhebung des Frequenzzuteilungsbescheides führen werden. Bereits während der Auktion hat Drei eigenen Angaben zufolge wiederholt Anträge auf Abbruch des Verfahrens gestellt. Von Beginn weg wäre die Multiband-Auktion durch eine intransparente Verfahrensordnung und ein unverhältnismäßiges Auktionsdesign extrem auf Erlösmaximierung ausgerichtet gewesen und hätte damit gegen die Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes verstoßen, so Drei in einer Aussendung. Zudem habe die Telekom-Control-Kommission (TKK) die Transparenzregel während der Auktion „unzulässig und diskriminierend geändert“. „Unserem Eindruck nach hat der Regulator im Laufe des Verfahrens seinen Fehler erkannt, im Versuch den Fehler zu korrigieren aber alles noch schlimmer gemacht“, beschreibt Trionow den Auktionsverlauf.

Außerdem wurden mit der Multibandauktion einige Frequenzpakete zur Nutzung per 1.1.2018 versteigert, obwohl Betreiber für diese Pakete bei früheren Auktionen Nutzungsrechte bis Ende 2019 erworben hatten. Das stelle eine materielle Enteignung dar und führe außerdem zu einer Rechtsunsicherheit für alle Anbieter, so Drei.

Eine Konsultation des Auktionsverfahrens mit den Mobilfunkanbietern vorweg hatte die Telekom-Control-Kommission (TKK) als „nicht zweckmäßig“ verweigert. „Vieles hätte man vorab noch korrigieren können. Dass die TKK zudem selektiv Informationsaustausch zum Auktionsdesign nur mit anderen Anbietern zuließ, ist diskriminierend und hatte negative Konsequenzen für das Auktionsergebnis. Jetzt ist das Verfahren nur mehr durch eine Neuausschreibung der Auktion zu sanieren“, so 3CEO Jan Trionow. (pi/rnf)


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