Laut der RTR hat der VwGH den Anträgen von T-Mobile und Drei auf aufschiebende Wirkung nicht stattgegeben. Über die eigentlichen Beschwerden wurde jedoch noch nicht entschieden. [...]
Wie die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH mitgeteilt hat, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) heute dem Antrag der T-Mobile auf aufschiebende Wirkung gegen den Vollzug des Bescheides der Telekom-Control-Kommission zur Multibandauktion nicht stattgegeben. Da ein entsprechender Antrag der Hutchison bereits vergangene Woche keinen Erfolg hatte, stehe nun – so die RTR – „dem zügigen Ausbau von LTE in Österreich nichts mehr im Weg“. Erfreulich sei außerdem, dass der Verwaltungsgerichtshof dem Argument der T-Mobile, der LTE-Ausbau liege nicht im zwingenden öffentlichen Interesse, eine klare Absage erteilt habe.
Der Auktionserlös ist somit bis heute dem Bund zu überweisen. Über die eigentlichen Beschwerden hat der VwGH jedoch noch zu entscheiden. Dem Vernehmen nach sollen auch Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof angekündigt worden sein.
T-Mobile Austria hat ebenso wie Drei gegen das milliardenschwere Ergebnis der Frequenzauktion Beschwerde eingelegt und will so eine Neuauflage der Auktion unter „geordneten und fairen Bedingungen“ erreichen. Die wesentlichen Gründe für die Beschwerde seien eine intransparente Auktionsgestaltung, die zu „überzogenen und dem Marktwert nicht entsprechenden Preisen“ geführt habe, schwerwiegende Verfahrensmängel vor und während der Auktion, sowie die Beschneidung existierender Nutzungsrechte für T-Mobile-Frequenzen durch die Neuvergabe. (rnf)
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