T-Mobile Austria will gegen das milliardenschwere Ergebnis der Frequenzauktion Beschwerde einlegen und so eine Neuauflage der Auktion unter "geordneten und fairen Bedingungen" erreichen. Die wesentlichen Gründe für die Beschwerde seien eine intransparente Auktionsgestaltung, die zu "überzogenen und dem Marktwert nicht entsprechenden Preisen" geführt habe, schwerwiegende Verfahrensmängel vor und während der Auktion, sowie die Beschneidung existierender Nutzungsrechte für T-Mobile-Frequenzen durch die Neuvergabe. [...]
Serentschy räumte damals auch die Möglichkeit einer Beschwerde beim Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof ein, war von der Idee jedoch offensichtlich nicht sehr angetan. Alle drei müssten sich überlegen, „ob das Risiko, ein Rechtsmittel zu ergreifen, mit der Rechtsunsicherheit, die das natürlich auslöst“, durch den möglichen Nutzen aufgewogen werde. Selbst wenn der VwGH „in einigen Monaten bis in ein, zwei Jahren“ die Auktion aufheben würde, „dann ist ja nicht gesagt, dass bei einer weiteren Versteigerung, die dann stattfindet, ein anderes oder für die Betreiber günstigeres Ergebnis herauskommt“.
NUTZUNGSRECHTE BESCHNITTEN
T-Mobile hat eigenen Angaben zufolge bereits vor dem Verfahren beeinsprucht, dass durch die Neuvergabe der Frequenzen ab 2016 bzw. 2018 das bis Ende 2019 bestehende und bezahlte Nutzungsrecht von T-Mobile für einige dieser Frequenzen um mehrere Jahre beschnitten wird. Im Nutzungsbescheid von 2001 für diese Frequenzen heißt es demzufolge, „die Frequenzkanäle werden befristet bis zum 31.12.2019 mit der Bedingung zugeteilt, dass auch für die letzten 3 (drei) Jahre das vom Konzessionär betriebene Netz und die angebotenen Dienste eine dem europäischen Standard vergleichbare Qualität erwarten lassen. Dies ist spätestens bis zum 31.12.2015 nachzuweisen.“
T-Mobile erfülle diese Bedingungen derzeit uneingeschränkt, so das Unternehmen. Darüber hinaus sei es für die Behörde Ende 2013 unmöglich zu wissen, ob dies auch Ende 2015 der Fall sein wird. „Mit anderen Worten: Die TKK verkaufte ein und dieselbe Sache, die Frequenznutzungsrechte, zweimal“, erklärte Bierwirth. Die Behörde hätte vor der Auktion keinen Versuch unternommen, diese Frage einvernehmlich zu lösen. Damit nahm sie T-Mobile zufolge bewusst das Risiko in Kauf, dass es zu einer Anfechtung der Frequenzbescheide nach der Auktion kommen muss, da diese Nutzungsrechte Millionenwerte darstellen.
Ungeachtet möglicher Beschwerden müssten die Gebühren für die Frequenzen in Höhe von rund 654 Mio. Euro innerhalb von vier Wochen bezahlt werden. Aufgrund der großen wirtschaftlichen Auswirkung einer solchen Zahlung will T-Mobile beim Verwaltungsgerichtshof eine aufschiebende Wirkung beantragen. Sollte kein Aufschub gewährt werden, werde man versuchen eine Teilzahlung mit der Republik zu vereinbaren, erklärte Bierwirth. „Wir wollen zumindest erreichen, dass die Zahlungen erst dann fällig werden, wenn die jeweiligen Frequenzen auch tatsächlich genutzt werden können.“ Für Frequenzen im Bereich von 800 Megahertz wäre dies ab Rechtskraft des Bescheids der Fall, bei den 900 MHz- und 1800 MHz-Frequenzen erst
2016 sowie 2018.
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