Bosch erläutert fünf wissenswerte Fakten rund um Rechtslage, Reichweite und Effektivität von eCall sowie die Vorteile der eigenen Lösung. [...]
Das automatische Notrufsystem eCall ist gemäß EU–Verordnung seit dem 31. März 2018 in neu zugelassenen Fahrzeugmodellen Pflicht. Der Zweck des automatisch versendeten Notrufs im Falle eines Verkehrsunfalls: Rettungsmaßnahmen werden schneller eingeleitet und die Zahl der Verkehrstoten verringert. Pro Jahr soll eCall bis zu 2 500 Verkehrsteilnehmern das Leben retten können. „Das Grundprinzip von eCall ist einfach – das Thema insgesamt beinhaltet jedoch einige erklärungsbedürftige Sachverhalte“, erklärt Stefan Gross, Leiter Mobility Services der Bosch Service Solutions GmbH.
Fakt 1: Die EU-Verordnung gilt für mehrere eCall-Systeme
Der unter Anleitung der EU entwickelte 112 eCall ist nur eines von mehreren Systemen, die durch die entsprechende EU–Verordnung legitimiert sind. Neben dem 112 eCall gibt es weitere Systeme von privaten Anbietern, den sogenannten Third Party Service Provider (TPSP) eCalls wie etwa Bosch. Automobilhersteller können das TPSP-System zusätzlich im Fahrzeug einsetzen und der Kunde entscheidet, welches System aktiviert werden soll – 112 oder TPSP eCall. TPSP eCalls bieten meist zusätzliche Mehrwerte. Genau wie der 112 eCall erfassen sie die Informationen des gesetzlich definierten Minimaldatensatzes. Dazu zählen etwa Unfallzeitpunkt, GPS-Koordinaten des Unfallorts, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Zeitstempel sowie eCall-Qualifier, also die Information, ob der eCall automatisch oder manuell ausgelöst wurde. Darüber hinaus übermitteln TPSP eCalls zum Beispiel auch die Anzahl der Fahrzeuginsassen.
Fakt 2: Das eCall-Notrufsystem ist keine Datenkrake
Das Thema Datenschutz bewegt viele Verbraucher, und nicht wenige haben Bedenken, dass der eCall-Notruf diesbezüglich eine Gefahr darstelle. Diese Sorge ist unbegründet. Die SIM-Karte des eCalls ist passiv und wird erst im Notfall aktiviert. Nur bei einem Unfall oder bei manueller Betätigung des eCalls wählt sich die SIM-Karte in ein Mobilfunknetz ein. Auch dann ist durch die EU–Verordnung genau definiert, welche Daten an den Service-Anbieter beziehungsweise die Rettungsleitstelle übermittelt werden dürfen. Dazu zählen der Minimaldatensatz und darüber hinaus nur Daten wie Fahrzeugtyp oder Anzahl der Insassen, sprich: Informationen, die für die Einschätzung der Unfallsituation wichtig sind. Autofahrer auszuspähen oder gar Bewegungsprofile zu erstellen, ist beim eCall-System technisch nicht möglich. Dennoch ist es wichtig, die datenschutzrechtlichen Bedenken der Fahrzeughalter und -führer ernst zu nehmen und sie im Vorfeld detailliert über die Funktionsweise von eCall aufzuklären.
Fakt 3: Der eCall beschleunigt die Rettung
Die Tatsache, dass beim Bosch eCall-System der Notruf zunächst bei einem Service-Center eingeht, könnte zu einem irrtümlichen Schluss verleiten: Es scheint, als verginge im Notfall aufgrund einer längeren Rettungskette mehr Zeit bis Hilfe kommt. Da es bei Unfällen vor allem auf genaue Informationen zu den Verunglückten ankommt, ist in der Realität das Gegenteil der Fall. Schon bevor eventuelle Ersthelfer einen Notruf absetzen können, übermittelt der eCall die unfallrelevanten Daten an das Service-Center. Dieses leitet die Informationen umgehend an die Rettungsleitstelle weiter, die anhand der Daten bereits sehr genau einschätzen kann, welche und wie viele Einsatzkräfte wo benötigt werden. So wird schnell adäquate Hilfe auf den Weg geschickt. Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Vorteil: Nicht selten betätigen Fahrzeuginsassen, zum Beispiel Kinder, den eCall-Knopf ohne Notsituation. Das Service-Center entlastet die Rettungsleitstellen von solchen Fehlalarmen und wirkt so wie ein Filter. Damit können die Helfer den Fokus auf echte Unfälle legen.
Fakt 4: Der eCall-Notruf funktioniert europaweit
Eine verbreitete Fehlannahme über den eCall-Notruf ist, dass er nur im Inland funktioniere. Dabei bestand eines der Ziele der EU gerade darin, ein einheitliches, automatisches Notrufsystem zu entwickeln, das über alle Mitgliedsstaaten hinweg funktioniert. Wer im Ausland einen Verkehrsunfall hat, profitiert auch dort vom Bosch eCall. Bosch Service Solutions punktet hier durch mehrsprachige Service-Center: Der Verunglückte wird in der Sprache, die in der Fahrzeugtelematik hinterlegt ist, also in der Regel in seiner Muttersprache, angesprochen. Gleichzeitig gibt ein weiterer Service-Mitarbeiter die Unfallinformationen in der jeweiligen Landessprache an die lokale Leitstelle weiter. Eventuelle Sprachbarrieren entfallen, was in der emotionalen Krisensituation eines Unfalls ein besonders großer Vorteil ist.
Fakt 5: Das Notrufsystem lässt sich auch nachrüsten
Die EU–Verordnung bezieht sich vorrangig auf den Einsatz von eCall-Systemen, die in Neuwagen direkt ab Werk als Komponente fest verbaut werden, unterstützt aber auch die Nachrüstung von Systemen, damit der eCall schon heute in möglichst vielen Fahrzeugen genutzt werden kann. Denn mit den Systemen lassen sich nicht nur fabrikneue Fahrzeugmodelle ausstatten, sondern auch Gebrauchtwagen sowie Neuwagen älterer Modellreihen. Bosch hat inzwischen nachrüstbare Systeme auf den Markt gebracht, wie etwa einen Unfallmeldestecker für die 12-Volt-Zigarettenanzünder-Buchse mit dazugehöriger Smartphone-App. Mit diesen Nachrüstlösungen lässt sich ein Notrufservice abbilden, der genauso zuverlässig ist wie bei einem neuverbauten eCall-System und ebenso nur unfallrelevante Daten erhebt.
Fazit
Zwar macht die EU–Verordnung den eCall vor allem zur Pflicht für neue Fahrzeugmodelle, generell ist ein automatisches Notrufsystem aber für jedes Fahrzeug eine sinnvolle technologische Unterstützung: Im Falle eines Verkehrsunfalls profitieren so alle Unfallbeteiligten von einem schnelleren und besser vorbereiteten Einsatz der Rettungskräfte. Das Thema „Connected Cars“ ist für viele Branchen aktuell wichtiger denn je – als Herausforderung und Chance zugleich.
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