Für KMU wird die rechtzeitige Auseinandersetzung mit ESG Reporting zum Thema

Ab dem 1. Jänner 2023 müssen große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, über 40 Mio. Umsatz und mehr als 20 Mio. Bilanzsumme, ein ESG-Reporting implementieren, wenn sie mindestens zwei dieser Kriterien erfüllen. [...]

Roland Beranek, Leiter der BMD Akademie. (c) BMD Gabor Bota

„Fakt ist, das ESG-Reporting für die Bereiche Umwelt (Environment), gesellschaftliche Aspekte (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) hat das Potenzial, die Wirtschaft in den nächsten Jahren zu verändern“, Roland Beranek, Leiter der BMD Akademie. Die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien kann sich sowohl für die Bewilligung von Fördermitteln als auch Finanzierungskrediten und deren Kosten auswirken und sogar darüber entscheiden, ob ein Unternehmen ins Lieferantenportfolio eines Konzerns aufgenommen wird (Stichwort Lieferkettengesetz). In den sehr breiten Themenbereich von ESG fallen so verschiedene Dinge wie Maßnahmen für den Klimaschutz, Aktivitäten zur Stärkung der Firmenkultur, aber auch interne Richtlinien für Datenschutz oder gegen Korruption.

ESG Reporting für KMU ab 1.1.2026

Ab dem 01.01.2026 sind dann von der Berichtspflicht auch alle kapitalmarktorientierten Klein- und Mittelbetriebe (KMU) erfasst, wenn zumindest zwei der drei folgenden Merkmale überschritten sind: mindestens 10 Mitarbeiter, über 700.000 Euro Umsatz sowie 350.000 Euro Bilanzsumme. „Für die großen Unternehmen wird das ESG-Reporting wohl kein Problem sein, aber für viele KMU stellt es eine signifikante Mehrarbeit dar“, sagt Beranek. „Daher sollten für das Reporting schon frühzeitig im Unternehmen notwendige Strukturen und Verantwortlichkeiten implementiert werden.“

ESG Screening Modul powered von BMD und Terra Institut

„Zusammen mit dem Terra Institut aus Südtirol wird BMD das Thema ESG forcieren, um den Kunden einen positiven Impact auf die Welt zu ermöglichen“, sagt Beranek. „Mit dem ESG Screening Modul erhalten Unternehmen einen ersten Eindruck, wo Sie sich innerhalb der ESG Handlungsfelder bereits gut bewegen und in welchen Bereichen für sie Handlungsbedarf besteht.“

ESG-Situation messbar machen

„Entscheidend für die Verbesserung der ESG-Situation eines Unternehmens ist die Messbarmachung mit entsprechenden Kennzahlen. Nur was man messbar machen kann, kann man auch bewerten und verbessern“, sagte einst Peter Drucker, US-amerikanischer Ökonom österreichischer Herkunft. Dies wird in der Optimierung von finanziellen Kennzahlen (EBITDA, Cashflow etc.) mittels Controllingsystemen schon großflächig angewandt. In der Messung von nicht finanziellen Indikatoren (z. B. CO2, Mitarbeiterzufriedenheit, Compliance) gibt es noch zu wenig digitalisierte Systeme.


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