Gebrauchtsoftware: „Schlappe“ für Microsoft

Microsoft hat mit einem Video Stimmung gegen Lizenzübertragungen gemacht. Gebrauchtsoftware-Händler usedSoft ist erfolgreich dagegen vorgegangen. [...]

Obwohl EuGH und BGH die Rechtmäßigkeit des Software-Gebrauchthandels grundsätzlich bestätigt haben, versuchen die „US-amerikanischen Software-Monopolisten“ – wie der Gebrauchtsoftware-Händler usedSoft den Softwarekonzern Microsoft in einer Aussendung nennt – weiter, die Kunden zu verunsichern. Nun musste Microsoft erneut irreführende Aussagen zurückziehen.

Microsoft hatte in einem Videoclip eine Reihe von Behauptungen aufgestellt, die den Urteilen von BGH und EuGH eindeutig zuwiderliefen, schreibt usedSoft weiter. So hieß es dort: „Schließlich sollte man als Käufer doch vor allem wissen, was für einen Lizenzvertrag man überhaupt erwirbt, welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben, oder ob für die Übertragung der Lizenzen die Zustimmung des Herstellers erforderlich ist beziehungsweise tatsächlich vorliegt. Denn das Frankfurter Landgericht entschied kürzlich, dass dem Käufer allein mit selbst erstellten Lizenzurkunden und notariellen Bestätigungen zum Software-Lizenzerwerb noch keine Lizenzen übertragen werden.“

usedSoft hat daraufhin durch seine Anwälte Microsoft abgemahnt. usedSoft stellte fest, dass das Video fälschlicherweise suggeriere, „dass die Softwarelizenzübertragung von der Zustimmung des Softwareherstellers abhängt“. Denn genau dies würde spätestens seit der zweiten usedSoft-Entscheidung des BGH (I ZR 129/08) nicht mehr zutreffen. usedSoft forderte Microsoft auf, das Video vom Netz zu nehmen und nicht weiter zu verwenden.

Microsoft hat daraufhin über seine Anwälte die Abmahnung ohne weitere Rechtsmittel akzeptiert und wie gefordert erklärt, das Video nicht weiter zu nutzen. Inzwischen ist es bei Youtube auch nicht mehr abrufbar. Zudem hat Microsoft die Kosten der Abmahnung voll übernommen.

„Dieser Zwischenfall zeigt exemplarisch, was von den Behauptungen der US-Monopolisten zu halten ist, der Software-Gebrauchthandel berge Risiken für die Käufer: nämlich nichts“, unterstrich usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider in München. „Die Urteile von EuGH und BGH lassen keine Fragen offen. Wenn die Software-Hersteller etwas anderes behaupten, sind das lediglich plumpe Versuche, die Kunden zu verunsichern, die man getrost ignorieren kann.“ (pi)


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