Gericht in Neuseeland bestätigt Auslieferung gegen Kim Dotcom

Wie schon die Vorinstanz urteilte das oberste neuseeländische Gericht, dass Kim Dotcom und seine ehemaligen Mitarbeiter den USA übergeben werden dürfen – nicht wegen Urheberrechtsverletzungen, sondern Betrug. [...]

Der Internetunternehmer Kim Dotcom hat beim Kampf gegen seine drohende Auslieferung an die USA einen weiteren Rückschlag erlitten. Wie schon die Vorinstanz urteilte das oberste Gericht in Neuseeland am Montag, dass der 43-Jährige und seine ehemaligen Mitarbeiter Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato den amerikanischen Behörden übergeben werden dürfen.Dem Gründer der inzwischen geschlossenen Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen ehemaligen Kollegen werfen die Ermittler Copyright-Betrug in grossem Stil vor. Der illegale Austausch von geschütztem Material soll Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde Dollar geprellt haben.
Der Richter in Auckland urteilte, dass Dotcom und seine Mitarbeiter nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden können, wohl aber wegen Betruges.
Berufung angekündigt
Die Anwälte des Unternehmers nannten die Entscheidung „zutiefst enttäuschend“. Sie kündigten an, Berufung einlegen zu wollen. „Wir geben uns noch lange nicht geschlagen“, sagte Anwalt Ron Mansfield in einer Stellungnahme.
In einem Interview mit dem New Zealand Herald wertete Dotcom, der als Kim Schmitz in Kiel geboren wurde, das Gerichtsurteil dennoch als Erfolg. Das Gericht habe bestätigt, dass eine Urheberrechtsverletzung nach neuseeländischem Recht keine Auslieferung rechtfertige. „Wir haben gewonnen. Und das ist eine Blamage für Neuseeland“, so der Unternehmer. Weder er selbst noch seine Mitarbeiter hätten neuseeländische Gesetze gebrochen. „Jetzt versuchen sie es durch die Hintertür, indem sie sagen, es sei ein Betrugsfall.“
Dotcom: „politischer Fall“
Auf Twitter führte Dotcom noch andere Gründe für die Gerichtsentscheidung an. „Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil“, sagte der Unternehmer bei Twitter.
Streitpunkt in dem Fall war unter anderem, ob eine Verletzung des Urheberrechts in Neuseeland strafbar sei. Dotcoms Verteidiger hatten argumentiert, der Unternehmer und seine Mitarbeiter könnten nicht wegen einer Copyright-Verletzung in die USA ausgeliefert werden, wenn es sich nicht um eine Straftat handle. Das Gericht entschied nun, dass es sich dennoch um Betrug gehandelt habe. Und dieser rechtfertige eine Auslieferung.
Dotcom hatte immer wieder erklärt, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Der 43-Jährige, der über die deutsche und finnische Staatsbürgerschaft verfügt, lebt seit vielen Jahren in Neuseeland.
Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe. Ihm werden unter anderem Urheberrechtsverletzungen und Geldwäscherei vorgeworfen.

Mehr Artikel

News

Bad Bots werden immer menschenähnlicher

Bei Bad Bots handelt es sich um automatisierte Softwareprogramme, die für die Durchführung von Online-Aktivitäten im großen Maßstab entwickelt werden. Bad Bots sind für entsprechend schädliche Online-Aktivitäten konzipiert und können gegen viele verschiedene Ziele eingesetzt werden, darunter Websites, Server, APIs und andere Endpunkte. […]

Frauen berichten vielfach, dass ihre Schmerzen manchmal jahrelang nicht ernst genommen oder belächelt wurden. Künftig sollen Schmerzen gendersensibel in 3D visualisiert werden (c) mit KI generiert/DALL-E
News

Schmerzforschung und Gendermedizin

Im Projekt „Embodied Perceptions“ unter Leitung des AIT Center for Technology Experience wird das Thema Schmerzen ganzheitlich und gendersensibel betrachtet: Das Projektteam forscht zu Möglichkeiten, subjektives Schmerzempfinden über 3D-Avatare zu visualisieren. […]

Be the first to comment

Leave a Reply

Your email address will not be published.


*