Gericht untersagt Deutscher Telekom die Internetbremse

Ein Gericht hat die umstrittene Internetbremse der Deutschen Telekom gekippt. Der Konzern dürfe die Surfgeschwindigkeit bei Internet-Flatrates im Festnetz nicht drosseln, sobald ein bestimmtes Übertragungsvolumen erreicht sei, urteilte das Landgericht Köln am Mittwoch. [...]

Mit der Entscheidung erklärte das Gericht die viel diskutierte Vertragsklausel für unzulässig und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Telekom kann bei der nächsthöheren Instanz – dem Oberlandesgericht – gegen die Entscheidung vorgehen.

Die Entscheidung sei für das Unternehmen nicht nachvollziehbar, sagte ein Konzernsprecher. Das Urteil liege noch nicht vor. „Wir werden es prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen.“

Die Deutsche Telekom hatte im April angekündigt, ab 2016 die Geschwindigkeit von Internetpauschaltarifen auf bis zu zwei MBit/s zu drosseln, wenn eine bestimmte Datenmenge verbraucht wurde. Dies betrifft etwa Kunden, die sich aus dem Netz viele Filme herunterladen. Die Regeln stehen seit Mai in allen DSL-Neuverträgen.

Wer sich mehr Daten in gewohnter Geschwindigkeit holen will als in seinem Tarif vorgesehen, muss eine Extra-Gebühr von zehn bis 20 Euro berappen. Der Schritt der Deutschen Telekom, Mutter des österreichischen Mobilfunkanbieters T-Mobile, hat Gewicht, da das Unternehmen mit gut zwölf Millionen Kunden größter Internetanbieter des Landes ist.

Nach Ansicht des Kölner Gerichts stellt die Drossel-Klausel eine unangemessene Benachteiligung der Telekom-Internet-Abonnenten dar. Beim Begriff „Flatrate“ gehe der Durchschnittskunde davon aus, eine bestimmte Surfgeschwindigkeit zum Festpreis zu erhalten. Der Kunde können nicht mit Einschränkungen rechnen. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde durch die Drosselung empfindlich gestört, weil etwa im Fall von VDSL-Breitband-Anschlüssen mit besonders hohen Übertragungsgeschwindigkeiten weniger als zehn Prozent der ursprünglich vereinbarten Mindest-Datenraten zur Verfügung stünden. In Zeiten mit stetig steigendem Bedarf an schnellen Internet-Anschlüssen betreffe die Drosselung auf 2 Mbit/s ein breites Publikum, erklärte das Gericht.

Die Telekom argumentierte, dass die Internet-Bremse nur wenige Nutzer einschränke, die besonders viele Daten herunterladen. Deshalb sollten diese Internet-Fans auch stärker an den Milliardenkosten für den Ausbau der Dateninfrastruktur in Deutschland beteiligt werden. (apa)


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