Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat Samsungs Mini-Tablet Galaxy Tab 7.7 vom europäischen Markt verbannt. [...]
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat Samsungs Mini-Tablet Galaxy Tab 7.7 vom europäischen Markt verbannt. Das Gericht verhängte am Dienstag auf Antrag des iPad-Herstellers Apple wegen zu großer Nähe zu einem geschützten Designmuster ein europaweites Verkaufsverbot für das Gerät. Im Gegensatz zum Landgericht sah sich das Oberlandesgericht europaweit zuständig, weil die deutsche Samsung-Tochter als Niederlassung der koreanischen Muttergesellschaft einzustufen sei (Az.: I-20 W 141/11). Das Vertriebsverbot für das 7.7 gilt nicht für Deutschland – dort hatte Samsung es allerdings nach dem Verbot des „großen Bruders“ 10.1 gar nicht erst auf den Markt gebracht.
Apple scheiterte zugleich mit dem Versuch, ein deutschlandweites Vertriebsverbot für das modifizierte größere Tablet-Modell Galaxy Tab 10.1N zu erzwingen. Er ist die Nachfolgeversion des in Deutschland verbotenen Modells 10.1 (Az.: I-20 U 35/12). Das abgewandelte Modell 10.1N sei ausreichend weit vom Apple-Design entfernt, befand nach dem Landgericht auch das Oberlandesgericht.
Durch die markante Firmenbezeichnung, den breiteren Rand und die Lautsprecherschlitze sei „die Grenze gewahrt“, sagte der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke. Die Eil-Entscheidungen sind rechtskräftig, können aber mit Hauptsacheverfahren angegriffen werden. Nach der Niederlage der Amerikaner vor dem Düsseldorfer Landgericht im Februar war Apple in die Berufung gezogen. Der Prozessreigen in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung. Apple sieht in den Samsung-Geräten „unlautere Rufausbeutung“. Apple hatte zunächst in Düsseldorf Erfolg und Samsungs Galaxy Tab 10.1 vom deutschen Markt verbannt. Die Südkoreaner hatten daraufhin das abgewandelte Modell 10.1N für den deutschen Markt entwickelt.
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