Die Entscheidung der Österreichischen Datenschutzbehörde zeigt die Verletzbarkeit und Rechtsunsicherheit bei Website- und Webshop-Daten radikal auf. [...]
Die Entscheidung der Österreichischen Datenschutzbehörde vom 13. Jänner 2022 ist wie eine Bombe eingeschlagen und hat weitreichende Folgen: Die Nutzung von Google Analytics verstößt in der behandelten Form gegen die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Die Betroffenheit in Österreichs Unternehmen ist dementsprechend groß und die rechtlich Suche nach wirtschaftlich tragfähigen Wegen zur Problemlösung im weborientierten Datenmanagement für DSGVO konforme Website Analyse und Datensammlung, ist über Nacht immens angestiegen.
Die Österreichische Datenschutzbehörde hat am 13. Jänner 2022 eine weitreichende juristische Entscheidung getroffen: Der Einsatz von Google Analytics, dem weltweit dominierenden Tracking Tool des US-amerikanischen Google-Konzerns zur Datenverkehrsanalyse von Websites, widerspricht in der behandelten Form der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO).
„Der entscheidende Punkt für Unternehmer ist durch einfache Anpassung der eigenen Datenschutzerklärung auf der Unternehmenswebsite die Kritikpunkte der Österreichischen Datenschutzbehörde behoben und eine Konformität mit der DSGVO hergestellt werden können“, zeigt Marketing Daten Experte Gerhard Kürner die Brisanz dieser Entscheidung auf. „Damit Google Analytics wieder legal durch Österreichs Unternehmen eingesetzt werden könnte, müsste dem Beschwerdeführer zufolge, entweder Google sein System entsprechend der DSGVO ändern oder die amerikanischen Datenschutzregelungen mit jenen Europas harmonisiert werden. Beides zeichnet sich nicht ab. Daher sind die Unternehmen jetzt gefordert, rasch zu reagieren, um rechtlich korrekt und damit durch Dritte unangreifbar ihre Websites betreiben zu können“, so Kürner.
Erste Entscheidungen der Österreichischen Datenschutzbehörde
Die erste Entscheidung (es sind aktuell 101 Muster Beschwerden eingereicht worden) der Österreichischen Datenschutzbehörde zeigt schonungslos auf, wie hoch die Abhängigkeit vom Tool Google Analytics ist. Denn obwohl gerade durch die Corona-Pandemie das digitale Shoppen und die digitalen Services einen weiteren Boom erlebt haben – Stichwort E-Commerce, Homeschooling, Videokonferenzen – wurden die Website- und Shop-Daten von den Unternehmen meistens als unbedeutend angesehen. So war der Umgang damit bisher kaum Thema in den Entscheiderkreisen der Unternehmen.
„Das Ausblenden des Umgangs mit den Website-Daten seitens vieler Entscheider ist nicht nachvollziehbar. Denn diese digitalen Daten entscheiden in zunehmendem Maße über Erfolg und Misserfolg von Unternehmen. Sie sind sinnbildlich einer der kostbarsten Rohstoffe der Gegenwart und Zukunft, vergleichbar mit der Bedeutung und Dominanz des Erdöls in den vergangenen Jahrzehnten“, so Gerhard Kürner. So sei es letztlich absolut unverständlich, wie man diese wertvollen und sensiblen Daten einem kostenlosen Tool überlassen könne, welches diese dann für eigene Zwecke auswertet und nutzt.
„Kein Unternehmen würde die eigenen Buchhaltungs-, Produktionssteuerungs- oder CRM-Daten einfach an ein kostenloses Tool eines externen Dritten weitergeben – bei den Website-Daten haben sich aber die meisten nichts dabei gedacht. Das rächt sich mit dem Entscheid der Datenschutzbehörde. Durch die erneute Datenschutzproblematik dieses Vorgehens ist nun ein rasches und radikales Umdenken gefordert“, betont Kürner.
Das reine Abschalten von Google Analytics wäre zwar eine rechtliche, aber keine wirtschaftlich zielführende Ad-hoc-Lösung. Denn Website-Daten sind oftmals der Anfang einer Kundenbeziehung. Sie ermöglichen eine zielgerichtete und effiziente Marktbearbeitung. Kein Unternehmen kann es sich mehr leisten, diesen Wettbewerbsvorteil ungenutzt links liegen zu lassen. Zudem sind Website-Daten für Unternehmen der zentrale Steuerungsfaktor für die Kommunikation mit und Services für Bestandskunden. Genau dieser große Einfluss auf den Erfolg der Unternehmenstätigkeit ist der Hauptgrund, warum Google Analytics weltweit zum dominanten Anbieter werden konnte.
Starke Alternativen zu Google Analytics
So setzt das Marketing Data Science & Analytics Unternehmen 506 für seine KundInnen zum Datentracking den europäischen Privacy Marktführer Piwik PRO ein. Der damit verbundene große und seit dem Beschluss der Datenschutzbehörde entscheidende Vorteil: Die Website-Daten gehören ausschließlich dem Kunden – und nicht externen Service Anbietern. Das jeweilige Unternehmen agiert so DSGVO-konform, nutzt die Website-Daten für den eigenen Unternehmenserfolg und kann vor allem diese wertvollen Daten weiterverwenden, um die Kommunikation mit Interessenten und Kunden konsequent weiter zu verbessern.
„An datenbasiertem Management führt kein Weg vorbei. Doch es muss DSGVO-konform sein. Nur so können Unternehmen rechtlich korrekt und damit durch Dritte unangreifbar ein umfassendes Bild über ihre Kunden- und Marketingprozesse erzielen, den eigenen Unternehmensservice und die Unternehmenskommunikation konsequent stark verbessern und den Geschäftserfolg steigern“, ist Kürner überzeugt.
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