Falls Sie bei einer Google-Suche mit Ihrem eigenen Namen über die Suchresultate nicht erfreut sind, können Sie diese zwar nicht selbst löschen, aber dennoch eine Löschung erwirken. [...]
Wann haben Sie sich zum letzten Mal selbst gegoogelt? Wenn Sie dies nicht in narzisstischer Manier regelmäßig erledigen, sollten Sie dies vielleicht mal wieder machen. Und vielleicht sollten Sie sich zuvor hinsetzen.
Möglicherweise finden Sie in den Suchergebnissen uralte, (zu) private Daten, die Sie nicht mit der Öffentlichkeit teilen möchten. Wie wird man diese Einträge los?
Lösung:
Man muss bei Google einen Online-Antrag stellen, um diese Einträge löschen zu lassen. Wichtig ist, dass man den Lösch-Wunsch begründet.
Die Anträge werden von Google individuell geprüft und der Konzern schaut sich dabei an, ob Sie ein Recht auf Löschung der Daten haben.
Das Formular heißt «Antragsformular zur Entfernung personenbezogener Daten» und kann online ausgefüllt werden. Sie müssen genau angeben, um welchen Eintrag es Ihnen geht.
Zum Antragsformular geht es hier lang.
Zwar steht darüber «Löschung aufgrund des europäischen Datenschutzes», doch auch in der Schweiz kann man dieses nutzen. Unter Herkunftsland ist auch die Schweiz aufgeführt. Füllen Sie das Formular aus und klicken ganz unten auf Senden.
Hinweis: Es geht hier um das «Recht auf Vergessenwerden» (ein Urteil des EUGH von 2014). Dieses wird von Google in der Schweiz genauso gehandhabt wie in EU-Ländern.
Kann man seine Google-Daten selbst löschen?
Ja, Google bietet mittlerweile verschiedene Möglichkeiten an, die gesammelten Nutzerdaten von Googlediensten zu löschen.
Ein Beispiel ist Myactivity (Google Aktivitäten), über das Sie sowohl Web- & App-Aktivität, den Standortverlauf als auch gespeicherten YouTube-Verlauf löschen können.
Wie Sie ein Google-Konto komplett löschen, wird auf dieser Google-Support-Seite erklärt.
*Claudia Maag ist Autorin bei PCtipp.ch.
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