Anonyme automatische Werbeanrufe, sogenannte "Robocalls", könnten bald durch ein Google-Filter-System gestoppt werden. Der Suchmaschinen-Gigant hat einen von der US Federal Trade Commission (FTC)in Auftrag gegebenen Wettbewerb gewonnen, der diese Belästigungs-Telefonate verhindern soll. [...]
Das System funktioniert ähnlich wie bei Spam-Mails, wobei ein Algorithmus automatisch die anonymen Nummern identifiziert und in einem Ordner sammelt. Ein zweites System von unterschiedlichen Entwicklern – genannt Nomorobo – arbeitet ähnlich und könnte auch als mobile App eingesetzt werden. Die FTC wird sich bald für eine der Varianten zum Bürgerschutz entscheiden.
„Diese Anrufe sind auch bei uns ein Problem und gibt es in verschiedenen Konstellationen. Zum einen werden Personen von ausländischen Nummern angerufen, wobei jedoch kein Gespräch stattfindet, da sofort wieder aufgelegt wird“, beschreibt Gernot Fieber, Jurist in der Konsumentenschutz-Abteilung der Arbeiterkammer Oberösterreich, gegenüber der Nachrichtenagentur pressetext.
Es bestehe der Verdacht, dass somit funktionierende Nummern von Computern generiert und angerufen werden und Firmen sich in der Folge diese zu eigen machen, um ihre Interessen an die Bürger zu bringen. „Das ist überaus lästig, denn die Anrufe werden auch mitten in der Nacht getätigt“, sagt der Experte.
Fieber zufolge sind Googles Spam-Algorithmus wie auch jede andere Methode begrüßenswert. Allerdings seien diese nicht ganz unbedenklich. „Es stellt sich die Frage, welchen Nutzen Google daraus zieht, ein solch kostenaufwendiges System zu entwickeln“, betont er.
Präventionsarbeit seitens der Konsumenten sei das Um und Auf in Sachen Datenschutz, denn vieles hänge von dem eigenen Verhalten ab. „Konsumenten sollten immer vorsichtig bei Gewinnspielen und Ähnlichem sein und ihre Daten – vor allem die Telefonnummer – nicht verbreiten. Gewinne sind zwar schön, aber heute hat keiner seriöserweise etwas zu verschenken“, schildert der Jurist.
Werbende Firmen können zudem angezeigt werden, da Anrufe zu Werbezwecken ohne eine vorherige Zustimmung verboten sind. Die Anzeige gelangt an die Fernmeldebehörde und kann je nach Bundesland per Online- oder Print-Formular aufgegeben werden. (pi)
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