Laut dem Wall Street Journal erlaubt Google weiterhin externen Software-Entwicklern, Gmail-Postfächer zu scannen und die Mails zu lesen. [...]
Etwas mehr als ein Jahr, nachdem Google versicherte, Benutzer-E-Mails in Google Mail nicht mehr nach Infos für personalisierte Werbeanzeigen zu durchsuchen, erlaubt Google genau das. Laut eines am Montag veröffentlichten Berichts im Wall Street Journal erlaubt der US-Konzern weiterhin externen Software–Entwicklern, „die Postfächer von Millionen von Google-Mail-Nutzern zu scannen, die sich für E-Mail-basierte Dienste angemeldet haben, die Einkaufspreisvergleiche, automatisierte Reiseplaner oder andere Tools anbieten“.
App–Entwickler dürfen diese E-Mails lesen, um neue Dienste oder App–Funktionen zu erstellen, wie Appleinsider schreibt. Normalerweise werden E-Mails grösstenteils elektronisch von einer Computer–Software gescannt. Aber in manchen Fällen werden sie offenbar von Mitarbeitern gelesen. Ein Beispiel: Return Path, ein Unternehmen, das E-Mails nach Daten durchsucht, die für Vermarkter von Interesse sind, hat die Posteingänge von über 2 Millionen Menschen gescannt. Dies, damit 8.000 nicht bearbeitete E-Mails von Mitarbeitern gelesen werden können. Andere Marketingfirmen sowie App-Macher erhielten ebenfalls Zugang zu Gmail–E-Mails.
Google sei nicht allein mit seinen Praktiken. Auch Microsoft und Verizon’s Oath Communications lassen ebenfalls Partner die E-Mails von Nutzern überfliegen. Oath, das sich aus der Übernahme von Yahoo durch Verizon gebildet hat, informiert, dass der Zugang „von Fall zu Fall“ betrachtet werde und eine ausdrückliche Zustimmung der Benutzer erforderlich sei, ähnlich wie bei Microsoft.
Der Bericht basiere auf Interviews mit mehr als 25 aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern von App-Entwicklern und Datenunternehmen. Darin wird festgestellt, dass die Praxis der Überprüfung von E-Mail–Daten in der Branche weitverbreitet ist. Google habe dem WSJ mitgeteilt, dass seine eigenen Mitarbeiter nur dann E-Mails von Nutzern lesen, „wenn Sie uns darum bitten und Ihre Zustimmung geben oder wenn wir dies aus Sicherheitsgründen tun müssen“.
*Claudia Maag ist Autorin bei PCTipp.
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