Grünes Licht für Übernahme von Freescale durch NXP

Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Freescale durch NXP unter der Auflage genehmigt, dass die Hochfrequenztransistoren-Sparte verkauft wird. [...]

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Chipherstellers Freescale (Bermuda) durch seinen Mitbewerber NXP (Niederlande) nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist jedoch an die Auflage geknüpft, dass NXP seine Hochfrequenztransistoren-Sparte veräußert, um die Bedenken der Kommission auszuräumen, dass die Übernahme in diesem Bereich ansonsten zu Wettbewerbsbeeinträchtigungen und Preisanstiegen führen könnten.

Im Rahmen ihrer Untersuchungen stellte die Kommission fest, dass die Halbleiter-Produktportfolios der beiden Unternehmen einander weitgehend ergänzen, außer im Bereich der Hochfrequenztransistoren. Hochfrequenztechnik dient der Übertragung von Informationen mittels elektromagnetischer Wellen. Dabei werden spezielle Hochfrequenztransistoren verwendet, um die Funksignale zu verstärken. Solche Hochfrequenztransistoren kommen vorwiegend in Basisstationen für Mobilfunknetze (3G, 4G), aber auch bei der Rundfunk- und Fernsehübertragung, in Mikrowellengeräten, Funkgeräten und Ausrüstungen für die Flugsicherung zum Einsatz.

Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass NXP und Freescale die beiden größten Marktteilnehmer und enge Wettbewerber im Bereich der Hochfrequenztransistoren sind, insbesondere in Bezug auf Transistoren für Mobilfunk-Basisstationen. Die Kommission hatte Bedenken, dass die nach dem Zusammenschluss in seiner ursprünglich angemeldeten Form auf dem Markt verbleibenden Unternehmen nicht in der Lage gewesen wären, ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das zusammengeschlossene Unternehmen auszuüben. In der Folge hätte es zu Preissteigerungen und einer geringeren Auswahl für die Verbraucher kommen können.

Um diese Bedenken auszuräumen, bot NXP folgende Abhilfemaßnahmen an:

  • Verkauf seiner Hochfrequenztransistoren-Sparte einschließlich der wesentlichen Vermögenswerte und Mitarbeiter, mit Ausnahme der sogenannten Front-End-Fertigung (Ausstattung der Siliziumscheiben (Wafer) mit Schaltungen für Halbleiter);
  • Abschluss einer Produktionsvereinbarung mit einem dritten Hersteller zur Abwicklung der Front-End-Fertigung für das zu veräußernde Geschäft;
  • Abschluss befristeter Produktions- und Dienstleistungsvereinbarungen mit der Unternehmenseinheit für Hochfrequenztransistoren, um die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.

Durch diese von NXP eingegangenen Verpflichtungen ist laut der Kommission gewährleistet, dass der Käufer des zu veräußernden Geschäfts die bisherige Rolle von NXP im Bereich der Hochfrequenztransistoren einnehmen kann, so dass „der wirksame Wettbewerb aufrechterhalten wird“ und die von der Kommission geäußerten Wettbewerbsbedenken ausgeräumt werden. Der Genehmigungsbeschluss ist an die Auflage gebunden, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden. (rnf)


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