Ab sofort kann man die Handy-Signatur auch in einer Postfiliale beantragen. Dokumente sind durch die elektronische Signatur rechtlich genauso gültig wie eigenhändig unterschriebene Dokumente oder Rechnungen. [...]
Für die Aktivierung ist vor allem der zweifelsfreie Identitätsnachweis des Besitzers erforderlich. Als ersten Schritt muss sich der Nutzer online registrieren. Der so erstellte Account muss dann einmalig in einer Filiale oder per Ident.Brief authentifiziert werden. Im Anschluss musss der Nutzer noch den Freischalte-/Widerrufs-PIN für seine Handy-Signatur aktivieren und den Vorgang mit der Aktivierung mit Hilfe des Freischalte-/Widerrufs-PIN abschließen.
Bereits seit Mai 2011 kann eine bestehende Handy-Signatur für die Einrichtung oder Nutzung der online Postservices wie beispielsweise Nachsendeauftrag oder Urlaubsfach verwendet werden. Laut Post-Angaben nutzen 20 Prozent der Kunden die Postservices online mittels Handy-Signatur.
Zu den Anwendungsmöglichkeiten zählen beispielsweise Anträge (Wahl-/Stimmkarten, Pflegegeld, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung, Studienbeihilfe, Alterspension, Eheschließung etc.), FinanzOnline, Ausstellung von Urkunden, Services der Pensionsversicherung oder der SVA, Anzeigen und Anmeldungen (u.a. für Bau-, Dienstleistungs-, Gewerbe-, Kommunalsteuer- und Hundeanmeldung). (rnf/pi)
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