„Hochzeit“ von SanDisk und Western Digital genehmigt

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Datenspeicher-Herstellers SanDisk durch seinen Konkurrenten Western Digital nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Der Wettbewerb in Europa werde nicht beeinträchtigt, so die Kommission. [...]

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Ich freue mich, dass diese mehrere Milliarden schwere Übernahme in einer schnell wachsenden Branche ohne Verzögerungen vonstatten gehen kann. Um das zu erreichen, haben wir das Vorhaben aus der strategisch wichtigen IT-Branche gemeinsam mit den US-Kartellbehörden zügig, aber sorgfältig geprüft, und sind dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass es weder im Einzelhandel noch auf dem Markt für Gewerbekunden nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb haben wird.“

Western Digital und SanDisk sind Anbieter von Speicherprodukten, die sowohl in Verbraucherelektronik als auch in Unternehmensanwendungen zum Einsatz kommen. Wie die Kommission feststellte, überschneiden sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen lediglich bei Flashspeicher-Geräten für Unternehmensanwendungen einschließlich Halbleiter-Festplatten.

Die Kommission hat deshalb die Auswirkungen der Übernahme auf den Wettbewerb in diesem Bereich untersucht und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass sie „trotz des relativ hohen gemeinsamen Marktanteils der beiden Unternehmen wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist“. Auf dem Markt seien mit Intel, Toshiba, Micron und Samsung weitere starke und fest etablierte Anbieter vertreten, die auch das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiter unter Wettbewerbsdruck setzen werden.

Die Kommission hat auch die vertikalen Verbindungen zwischen der Flashspeicher-Sparte von SanDisk und den nachgelagerten Märkten der Flashspeicher-Lösungen für Unternehmensanwendungen untersucht. Hier gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Unternehmen nach dem Zusammenschluss nicht in der Lage sein wird, Wettbewerber am Zugang zu Flashspeicher-Kapazität zu hindern, und dass konkurrierende Flashspeicher-Hersteller weiterhin über eine ausreichende Kundenbasis verfügen würden.

Ausschlaggebend für diese Schlussfolgerung war zum einen die begrenzte Präsenz von SanDisk auf dem vorgelagerten Markt der Flashspeicher-Produktion. Zum andern sind weiterhin mehrere Wettbewerber in der Produktion von Flashspeicher tätig und bieten Halbleiter-Festplatten und anderen Flashspeicher-Lösungen an.

Daher ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass das am 22. Dezember 2015 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldete Vorhaben auch in diesem Bereich keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Die Kommission hat bei ihrer Untersuchung den Angaben zufolge „eng mit der US-Kartellbehörde Federal Trade Commission zusammengearbeitet“. (pi/rnf)


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