Kaum ist die DSGVO in Kraft, kommt auch schon die erste Klage. Die Internetverwaltung ICANN verklagt den deutschen Domain-Registrierer EPAG, um die Grundsätze der DSGVO in Sachen Domain-Registrierung zu klären. [...]
Die neue DSGVO wirft Fragen auf, die die Internet-Verwaltung ICANN jetzt im Rahmen einer gerichtlichen Klage klären lassen will. Im Zentrum stehen dabei die Whois–Daten, also die öffentlich zugänglichen Informationen zu einer registrierten Domain: Können die Daten der Domain-Inhaber weiterhin öffentlich abfragbar bleiben oder müssen diese aus Datenschutzgründen zurückgehalten werden?
Der deutsche Domain-Registrier-Service EPAG hatte im Rahmen der Anpassung an die DGSVO mitgeteilt, die Whois–Daten nicht nur nicht mehr öffentlich darstellen zu wollen, sondern auch die Erhebung dieser Daten einzuschränken. Dagegen beantragt ICANN nun eine einstweilige Verfügung: „Wir reichen eine Klage in Deutschland ein, um die Sammlung von Whois–Daten zu schützen und zu klären, ob ICANN nach wie vor die Erhebung einfordern kann.“
Klage mit gegenseitigem Einverständnis
Die rechtlichen Schritte dürften zunächst als ein Versuch interpretiert werden, im Einvernehmen mit den beteiligten Domain-Diensten eine Klärung der Gesetzeslage herbeizuführen.
John Jeffrey, ICANNs Chefjurist, erklärte: „Wir begrüßen es, dass EPAG uns seine Pläne zeitnah mitgeteilt hat, so dass wir schnell reagieren konnten, um das deutsche Gericht um Klarheit in diesem wichtigen Sachverhalt zu bitten. Wir begrüßen auch, dass EPAG eingewilligt hat, die bisher gesammelten Whois–Daten nicht zu löschen.“ Kurz nach Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai sind bei den Aufsichtsbehörden bereits die ersten Verbraucherbeschwerden eingegangen.
*Sonja Kroll ist Redakteurin von COM!professional.
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