Noch in dieser Legislaturperiode will das Bundesministerium für Justiz (BMJ) die derzeit in Arbeit befindliche Novelle zum Urheberrecht beschließen. Noch gibt es jedoch jede Menge offene Fragen. [...]
Nachdem Ende November ein Arbeitspapier zur Novelle bekannt geworden war, lud das Ministerium zu mehreren Diskussionsrunden. Dabei kritisieren die IG Kultur und weitere Kultur- und Netzpolitikorganisationen den Entwurf, allem voran die geplante Festplattenabgabe. Denn die Novelle würde die Rechtsunsicherheiten nicht beseitigen, sondern teils verstärken und zeige zudem einen Mangel an Vision, wie die IG Kultur in einer Aussendung am Samstag mitteilte.
Besonders kritisch sehen die IG Kultur und die Initiative für Netzfreiheit die geplante Festplattenabgabe, denn diese „soll nur Einnahmen erhöhen“, würde aber die Nutzungsmöglichkeiten für Verbraucher nicht erweitern. Damit verpasse man vor allem die Chance, Nutzern Möglichkeiten für eigene Produktionen wie Remixes einzuräumen. Die Rechtsunsicherheit bleibe bestehen. Auch die (in Deutschland bereits geltende) Regelung, dass Privatkopien nur dann zulässig sind, wenn sichergestellt ist, dass das Original nicht rechtswidrig zur Verfügung gestellt wurde, ist ein Streitpunkt. Der Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE) kritisierte, dass es für Verbraucher unmöglich sei, zu prüfen, ob eine Vorlage rechtswidrig her- oder bereitgestellt wurde. „Das führt lediglich zu Rechtsunsicherheit“, so der Verein. Zudem prüfe der Europäische Gerichtshof genau diese Frage momentan ebenfalls.
Aber auch die geplante stärkere Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet sieht VIBE kritisch: Damit würden besonders private Internetnutzer, die sich mit Filesharing im Bagatellbereich bewegten, „unverhältnismäßig hohen Schadenersatzforderungen ausgesetzt“. Weder der Richtervorbehalt noch die auf 100 Euro beschränkten Anwaltskosten seien ein geeignetes Mittel, um „massenhafter Kriminalisierung“ vorzubeugen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stieß sich – wie bereits etwa die Grünen – vor allem an der Speicherung von Verkehrsdaten, die in Zukunft dazu eingesetzt werden könnten, Urheberrechtsdelikte zu verfolgen.
Der Kulturrat forderte hingegen die Einführung eines Urhebervertragsrechts, das die Position der Urheber gegenüber den Rechteverwertern stärken soll. „Es gibt noch keinen Entwurf“, betonte ein Ministeriumssprecher Mitte Dezember gegenüber der APA. „Und es ist überhaupt nicht gesagt, was am Ende drinnen steht.“ Weitere Gespräche mit Interessensgruppen sind für 2013 geplant. (apa)
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