Neben der DSGVO ist auch das österreichische Datenschutzgesetz weiterhin anzuwenden. Die neue Software Intervalid 1.0 berücksichtigt dies und ermöglicht Umsetzung, Kontrolle und Dokumentation des unternehmensweiten Datenschutz-Managements. Unternehmen brauchen dazu nur eine Internetverbindung, sie werden verlässlich durch den komplexen Prozess geführt, sparen viel Zeit und vermeiden hohe Strafen. [...]
Der Stichtag 28.Mai 2018 ist bekannt und rückt immer näher, dann muss die neue DSGVO der EU umgesetzt sein. Weniger bekannt ist, dass es weiterhin ein österreichisches Datenschutzgesetz gibt: „Vom Nationalrat wurde im Juni 2017 das Datenschutz-Anpassungsgesetz beschlossen, welches gleichzeitig mit der DSGVO anzuwenden ist. Wesentlicher Inhalt sind Präzisierungen zum Datenschutzbeauftragten, Regelungen zum Datengeheimnis, Regelungen bezüglich der Verhängung von Geldbußen, der Bildverarbeitung und zur Einrichtung, den Aufgaben und den Befugnissen der Datenschutzbehörde „, erklärt Benigna Prochaska, Gründerin von Intervalid.
Kooperation mit Juristen und Datenschutz-Experten
Die Datenschutzmanagement Software Intervalid 1.0 führt Unternehmen Schritt für Schritt zur lückenlosen Umsetzung der DSGVO, inklusive aller österreichischen Anpassungen. Die Lösung wurde in Kooperation mit Experten aus dem Bereich Datenschutz entwickelt. „Kompetente fachliche und juristische Beratung sind Grundlage für ein wasserdichtes System. Darüber hinaus beraten unsere Kooperationspartner bei Fragestellungen rund um das Thema Datenschutz. Somit profitieren unsere Kunden von einer ganzheitlichen Betreuung. Diese Kooperationen mit Experten wollen wir noch weiter ausbauen. „, betont Prochaska, die ihrerseits mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Software-Entwicklung für KMU bis Konzerne einbringt.
Das Ergebnis ist eine gesetzeskonforme Lösung für Umsetzung, Kontrolle und Dokumentation des unternehmensweiten Datenschutz-Managements; entwickelt als Software-as-a-Service (SaaS) und installiert in einem zertifizierten Rechenzentrum. Unternehmen benötigen nur eine Internetverbindung und können dank der intuitiven Oberfläche sofort beginnen.
Intervalid 1.0 bietet Schritt-für-Schritt-Hilfe
Intervalid 1.0 führt die zuständigen Mitarbeiter gemeinsam durch folgende Bearbeitungsschritte:
- Erfassen aller Anwendungen, die personenbezogenen Daten enthalten
- Beantworten von Checklisten zu datenschutzrechtlichen Themen
- Überprüfen, ob die Anforderungen der DSGVO erfüllt sind; intern oder durch externe Experten
- Maßnahmenplanung wo Handlungsbedarf besteht mit Beschreibung, Zuständigem und Deadline; einfach kontrollierbar mit Ampelsystem innerhalb der Software
- Reports auf Knopfdruck für Betroffene oder die Aufsichtsbehörde
Effiziente und zukunftssichere Lösung
Die DSGVO bringt viele neue Richtlinien und noch mehr Fragen. Nutzer von Intervalid 1.0 werden daher zukünftig von Datenschutzexperten in einem geschützten Newsbereich regelmäßig über Neuigkeiten informiert. Was ist etwa mit Unternehmen, die ihre Anwendungen und Daten bei einem Cloud-Anbieter hosten oder die ihre Personalverrechnung ausgelagert haben? „Für diese Auftragsdatenverarbeitung brauchen Sie einen Vertrag. Alte, unter der Rechtslage des DSG 2000 (Datenschutzgesetz) abgeschlossene Vereinbarungen sollte man auf Konformität mit der DSGVO prüfen, denn künftig müssen detailliertere Angaben getätigt werden“, empfiehlt Prochaska.
Der Anspruch von Intervalid 1.0 ist, zeitgerecht die Umsetzung der DSGVO zu ermöglichen. Bei Verletzung des Gesetzes können die Strafen bis 20 Mio. Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes betragen. Auch über den Stichtag des 28. Mai 2018 hinaus sollen Unternehmen von diesem gut gewarteten System profitieren: Es sorgt für Rechtssicherheit und bringt eine enorme Zeitersparnis für jährliche Überprüfungen und Adaptierungen.
Be the first to comment