Die EU-Kommission hat den kalifornischen Computerriesen und iPhone-Hersteller Apple wegen gezielter Steuervorteile in Irland zu einer Nachzahlung von 13 Mrd. Euro verdonnert. [...]
Auch wenn die Amerikaner bereits Einspruch dagegen angekündigt haben und am Ende doch zahlen müssten, will Irland die Milliardenspritze für seinen Staatshaushalt gar nicht. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat klare Worte zur bisherigen Steuerpraxis in Irland gefunden. Das Land müsse die rechtswidrige Beihilfe für die Jahre 2003 bis 2014 nun plus Zinsen zurückfordern, so die Anweisung aus Brüssel. „Die Kommission gelangte bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass Irland Apple unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat, aufgrund derer Apple über viele Jahre erheblich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen“, so Vestager.
Laut der Behörde ist die Entscheidung eine Botschaft an Staaten, die Firmen begünstigen. Brüssel bezieht sich auf die EU-Beihilfevorschriften, wonach gezielte Steuervorteile für einzelne Firmen unzulässig sind. Die Behörde hatte seit 2014 die Steuervereinbarungen Irlands mit dem US-Konzern analysiert. Der Vorwurf: Apple habe auf die Gewinne der Handelstochter Apple Sales International einen effektiven Körperschaftsteuersatz gezahlt, der von einem Prozent im Jahr 2003 auf 0,005 Prozent im Jahr 2014 gesunken sei. Apple Sales International ist der offizielle Verkäufer von Apple-Geräten, die aus Asien eingeführt werden.
Irische Regierung prüft Bescheid
Die Brüsseler Behörde argumentiert bei der Verkündung ihrer Entscheidung, dass bei den Steuerdeals für zwei Tochterfirmen eine Methode zur Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne gebilligt worden sei, „die nicht der wirtschaftlichen Realität entsprach“. Fast alle im Verkauf des Unternehmens erwirtschafteten Gewinne sind intern einem „Verwaltungssitz“ zugewiesen worden, heißt es. Recherchen der Kommission nach hätten diese „Verwaltungssitze“ jedoch nur auf dem Papier bestanden. Irlands Regierung teilt dies nicht.
Laut dem irischen Finanzminister sind sämtliche fällige Steuern bezahlt worden. Auch habe man keine unerlaubten staatlichen Beihilfen gewährt. „Es ist nicht angebracht, dass EU-Beihilfevorschriften in dieser beispiellosen Art und Weise genutzt werden“, kritisieren die Iren. Steuern seien Sache der einzelnen EU-Staaten. Man wolle den Bescheid aus Brüssel nun prüfen, um einen gerichtlichen Einspruch vorzubereiten, heißt es abschließend.
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