Der Dachverband der Internetwirtschaft sieht im sogenannten Sicherheitspaket unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe sowie ein enormes Sicherheitsrisiko und fordert breite gesellschaftliche Diskussion. [...]
Die Regierung hat am Montag im Rahmen des Sicherheitspakets Novellen zur Strafprozessordnung, zum Sicherheitspolizeigesetz sowie zum Telekommunikationsgesetz in die Begutachtung geschickt. Die dabei geplanten Maßnahmen stellen für die ISPA vielerorts weitreichende Eingriffe in Grundrechte dar, die einer breiten und intensiv geführten gesellschaftlichen Diskussion bedürfen.
„Grundrechte sind ein sehr heikles Thema und die Österreicherinnen und Österreicher sind, nicht zuletzt aufgrund der eigenen Geschichte sowie dem Missbrauch von Überwachungstechnologien weltweit, sehr skeptisch, wenn es um diese Rechte geht. Wir bedauern es außerordentlich, dass eine derart sensible Materie zur Profilierung in Wahlkampfzeiten herhalten muss“, verleiht Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA, seinen Bedenken Ausdruck. Es stehe zu befürchten, dass der Gesetzgeber erneut Maßnahmen im Eilverfahren durch das Parlament bringen möchte, deren technische Umsetzbarkeit und grundrechtliche Verhältnismäßigkeit erheblichen Zweifeln unterliegen.
Risiken größer als Nutzen
Neben dem geplanten Quick Freeze, also der zwölfmonatigen Speicherung von Nutzerdaten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, den die ISPA aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisiert, sowie der Registrierpflicht beim Erwerb von Wertkarten, ist ihr speziell die Quellentelekommunikationsüberwachung, auch als „Bundestrojaner“ bekannt, ein Dorn im Auge. Die ISPA lehnt jede gesetzliche Regelung, die starke Verschlüsselung in Frage stellt, auf das Entschiedenste ab. Der vorliegende Vorschlag einer Ermittlungsmaßnahme zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten stellt für sie eine unverhältnismäßige Gefährdung der Sicherheit informationstechnischer Systeme dar.
Laut Schubert würde eine derartige Verpflichtung dazu führen, dass Unternehmen dazu gezwungen werden könnten, die Sicherheit ihrer eigenen Produkte für den Zugriff durch Rechtsdurchsetzungsbehörden künstlich zu schwächen oder die Beseitigung von bereits gefundenen Schwachstellen zu unterlassen. „Die Risiken, die durch solche Maßnahmen geschaffen werden, sind – wie ja erst vor kurzem die Schadsoftware WannaCry gezeigt hat – exorbitant und übersteigen deren angeblichen Nutzen bei weitem“, so Schubert, der die Sicherheit von Unternehmen, öffentlichen Stellen sowie der Bürgerinnen und Bürger, aber auch Österreich als sicheren Datenstandort gefährdet sieht. Darüber hinaus weist die ISPA darauf hin, dass auch die EU-Kommission derartige Maßnahmen angesichts der zahlreichen Sicherheitsprobleme ablehnt und die Forderungen hiernach ausnahmslos von politischer Ebene der Mitgliedstaaten kommen.
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